Reichsbürger-Eltern nach Tod von Kleinkind verurteilt
Am 14.07.2026 verurteilte das Amtsgericht Horb am Neckar ein 50-jähriges und eine 44-jähriges Ehepaar aus der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Eltern hatten ihr zweijähriges Kind nie ärztlich untersuchen lassen, obwohl es monatelang Atemprobleme hatte. Anfang 2023 riefen sie erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt, als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechterte. Das Gericht stellte fest, dass eine chronische Atemwegserkrankung früher hätte festgestellt werden können. Die Angeklagten waren im Vorfeld nicht zu einem Prozesstermin erschienen und wurden auf Grundlage von Haftbefehlen im Juni 2026 in Bayern festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 14.07.2026 verurteilte das Amtsgericht Horb am Neckar ein 50-jähriges und eine 44-jähriges Ehepaar aus der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Eltern hatten ihr zweijähriges Kind nie ärztlich untersuchen lassen, obwohl es monatelang Atemprobleme hatte. Anfang 2023 riefen sie erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt, als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechterte. Das Gericht stellte fest, dass eine chronische Atemwegserkrankung früher hätte festgestellt werden können. Die Angeklagten waren im Vorfeld nicht zu einem Prozesstermin erschienen und wurden auf Grundlage von Haftbefehlen im Juni 2026 in Bayern festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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