Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. 47 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn von beiden FKS Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim waren von morgens bis am Spätnachmittag auf 13 Baustellen in der Region im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch 131 Personenbefragungen von insgesamt 43 arbeitgebenden Betrieben sowie vier Einzelselbstständigen und vier Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Bei 62 Personen wurden zusätzlich die Identitätsdokumente anhand im Einsatz befindlicher Dokumentenprüfsysteme auf Echtheit kontrolliert. Die Einsatzorte lagen u.a. in Heilbronn, auf einer Baustelle im westlichen Landkreis Heilbronn sowie bei Bauvorhaben in mehreren Landkreiskommunen Ludwigsburgs und des Main-Tauber-Kreises. Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig in sieben Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, davon in vier Vorgängen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit, in fünf Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung, in einem Prüffall Anhaltspunkte auf einen Mindestlohnverstoß und in 14 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Beanstandungen wie Sofortmeldepflichtverstöße, Ausweismitführungspflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. 47 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn von beiden FKS Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim waren von morgens bis am Spätnachmittag auf 13 Baustellen in der Region im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch 131 Personenbefragungen von insgesamt 43 arbeitgebenden Betrieben sowie vier Einzelselbstständigen und vier Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Bei 62 Personen wurden zusätzlich die Identitätsdokumente anhand im Einsatz befindlicher Dokumentenprüfsysteme auf Echtheit kontrolliert. Die Einsatzorte lagen u.a. in Heilbronn, auf einer Baustelle im westlichen Landkreis Heilbronn sowie bei Bauvorhaben in mehreren Landkreiskommunen Ludwigsburgs und des Main-Tauber-Kreises. Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig in sieben Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, davon in vier Vorgängen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit, in fünf Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung, in einem Prüffall Anhaltspunkte auf einen Mindestlohnverstoß und in 14 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Beanstandungen wie Sofortmeldepflichtverstöße, Ausweismitführungspflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.