Sozialleistungen zu Unrecht bezogen
Am 17.03.2026 gab das Hauptzollamt Heilbronn bekannt, dass das Amtsgericht Marbach am Neckar eine 47-jährige Frau aus dem Landkreis Ludwigsburg und ihren 51-jährigen Angehörigen, die mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wegen Betrugs verurteilt hat. Sie hatten zu Unrecht Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld bezogen. Im Januar 2026 wurden die Frau und ihr Angehöriger wegen Betruges zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (Gesamtgeldstrafe in Höhe von jeweils 3.600,00 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den bestehenden Anfangsverdacht. Das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hatte eine selbstständige Beschäftigung aufgenommen, die erst im Rahmen eines Antrags auf Weiterbewilligung bekannt wurde. Dadurch bezog die Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld in Höhe von fast 7.000,00 Euro ohne rechtlichen Grund.
Am 17.03.2026 gab das Hauptzollamt Heilbronn bekannt, dass das Amtsgericht Marbach am Neckar eine 47-jährige Frau aus dem Landkreis Ludwigsburg und ihren 51-jährigen Angehörigen, die mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wegen Betrugs verurteilt hat. Sie hatten zu Unrecht Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld bezogen. Im Januar 2026 wurden die Frau und ihr Angehöriger wegen Betruges zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (Gesamtgeldstrafe in Höhe von jeweils 3.600,00 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den bestehenden Anfangsverdacht. Das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hatte eine selbstständige Beschäftigung aufgenommen, die erst im Rahmen eines Antrags auf Weiterbewilligung bekannt wurde. Dadurch bezog die Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld in Höhe von fast 7.000,00 Euro ohne rechtlichen Grund.
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