Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Haupttäters Andreas H. im Vierfach-Mord von Eislingen als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Landgericht Ulm hatte den damals 19-jährigen Andreas H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen und Sicherungsverwahrung vorbehalten. Sein damals 20-jähriger Mittäter Frederik B. erhielt die Höchststrafe nach Jugendrecht von zehn Jahren. In der Nacht auf Karfreitag 2009 erschossen die beiden Gymnasiasten aus Habgier zunächst die beiden älteren Schwestern von Andreas H. in der elterlichen Wohnung, während diese fernsahlen. Anschließend suchten sie die Eltern in einer Gaststätte auf, verließen diese jedoch wieder und warteten in der Wohnung auf deren Rückkehr. Als die Eltern eintrafen, wurden auch sie erschossen. Andreas H. wollte das Vermögen der Eltern von rund einer Million Euro allein erben. Der BGH bestätigte die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts, da keine Unreife festgestellt wurde. #Mord
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Haupttäters Andreas H. im Vierfach-Mord von Eislingen als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Landgericht Ulm hatte den damals 19-jährigen Andreas H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen und Sicherungsverwahrung vorbehalten. Sein damals 20-jähriger Mittäter Frederik B. erhielt die Höchststrafe nach Jugendrecht von zehn Jahren. In der Nacht auf Karfreitag 2009 erschossen die beiden Gymnasiasten aus Habgier zunächst die beiden älteren Schwestern von Andreas H. in der elterlichen Wohnung, während diese fernsahlen. Anschließend suchten sie die Eltern in einer Gaststätte auf, verließen diese jedoch wieder und warteten in der Wohnung auf deren Rückkehr. Als die Eltern eintrafen, wurden auch sie erschossen. Andreas H. wollte das Vermögen der Eltern von rund einer Million Euro allein erben. Der BGH bestätigte die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts, da keine Unreife festgestellt wurde. #Mord