Am 10.08.2026 am Abend geriet ein 48-Jähriger im Rahmen einer stationären Verkehrskontrolle in Bühl in eine polizeiliche Kontrolle. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss; ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Zudem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er gab an, eine französische Fahrerlaubnis zu besitzen, konnte aber keinen Führerschein vorweisen. Eine Abfrage auf französischer Seite erbrachte keinen Nachweis einer existierenden Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Fahrzeugschlüssel wurden polizeirechtlich beschlagnahmt. Gegen die Fahrzeughalterin wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. #Verkehrsdelikt
Am 10.08.2026 am Abend geriet ein 48-Jähriger im Rahmen einer stationären Verkehrskontrolle in Bühl in eine polizeiliche Kontrolle. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss; ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Zudem war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er gab an, eine französische Fahrerlaubnis zu besitzen, konnte aber keinen Führerschein vorweisen. Eine Abfrage auf französischer Seite erbrachte keinen Nachweis einer existierenden Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Fahrzeugschlüssel wurden polizeirechtlich beschlagnahmt. Gegen die Fahrzeughalterin wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. #Verkehrsdelikt
Chat
Teilen