Am 31.08.2026 verurteilte das Landesgericht Feldkirch einen ehemaligen Koch wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Ex-Lebensgefährtin zu sechs Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro. Die Taten ereigneten sich zwischen Herbst 2025 und Sommer 2026. Der Mann soll der 40-jährigen Frau Faustschläge gegen den Kopf, Ohrfeigen und Tritte versetzt haben. Zudem habe er ihr eine zusammengeknüllte Einkaufsrechnung ins Ohr gesteckt, was zu Schmerzen und leichten Blutungen führte. Der Angeklagte, der sich nur teilweise schuldig bekannte, gab lediglich zu, sie einmal durch eine Tür geschoben und ihr gegen das Bein getreten zu haben. Das Gericht glaubte jedoch der Aussage der Geschädigten, die unter Narkolepsie, Depressionen und Panikattacken leidet. Zusätzlich muss der Verurteilte 500 Euro an das Opfer zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Koerperverletzung
Am 31.08.2026 verurteilte das Landesgericht Feldkirch einen ehemaligen Koch wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Ex-Lebensgefährtin zu sechs Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro. Die Taten ereigneten sich zwischen Herbst 2025 und Sommer 2026. Der Mann soll der 40-jährigen Frau Faustschläge gegen den Kopf, Ohrfeigen und Tritte versetzt haben. Zudem habe er ihr eine zusammengeknüllte Einkaufsrechnung ins Ohr gesteckt, was zu Schmerzen und leichten Blutungen führte. Der Angeklagte, der sich nur teilweise schuldig bekannte, gab lediglich zu, sie einmal durch eine Tür geschoben und ihr gegen das Bein getreten zu haben. Das Gericht glaubte jedoch der Aussage der Geschädigten, die unter Narkolepsie, Depressionen und Panikattacken leidet. Zusätzlich muss der Verurteilte 500 Euro an das Opfer zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Koerperverletzung
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