Am 18.08.2026 wurde eine 50-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte im Dezember 2025 ihren Ehemann mit einem Jausenmesser attackiert und ihm zwei lebensbedrohliche Stichwunden in Brust- und Bauchraum zugefügt. Der minderjährige Sohn beobachtete die Tat und alarmierte mit seiner jüngeren Schwester die Einsatzkräfte. Die Angeklagte hatte sich zunächst nicht schuldig bekannt und angegeben, sich bedroht gefühlt zu haben, später jedoch widersprach sie ihren früheren Aussagen und behauptete, der Ehemann sei ins Messer gelaufen. Die Geschworenen sprachen sie schuldig. #Mord #Koerperverletzung
Am 18.08.2026 wurde eine 50-jährige Kärntnerin am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte im Dezember 2025 ihren Ehemann mit einem Jausenmesser attackiert und ihm zwei lebensbedrohliche Stichwunden in Brust- und Bauchraum zugefügt. Der minderjährige Sohn beobachtete die Tat und alarmierte mit seiner jüngeren Schwester die Einsatzkräfte. Die Angeklagte hatte sich zunächst nicht schuldig bekannt und angegeben, sich bedroht gefühlt zu haben, später jedoch widersprach sie ihren früheren Aussagen und behauptete, der Ehemann sei ins Messer gelaufen. Die Geschworenen sprachen sie schuldig. #Mord #Koerperverletzung
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