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  • 52-Jähriger wegen Insolvenzverschleppung festgenommen
    Am 23.07.2026 gegen 11:33 Uhr nahm die Bundespolizei am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Terminal 1 fest. Der Mann wurde bei der Einreisekontrolle aus Istanbul überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Insolvenzverschleppung vorlag. Der Haftbefehl basierte auf einem Strafbefehl des Amtsgerichts München vom Mai 2025. Der 52-Jährige konnte die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe von 4.300 Euro sowie der Verfahrenskosten von 216 Euro abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
    Am 23.07.2026 gegen 11:33 Uhr nahm die Bundespolizei am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Terminal 1 fest. Der Mann wurde bei der Einreisekontrolle aus Istanbul überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Insolvenzverschleppung vorlag. Der Haftbefehl basierte auf einem Strafbefehl des Amtsgerichts München vom Mai 2025. Der 52-Jährige konnte die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe von 4.300 Euro sowie der Verfahrenskosten von 216 Euro abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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