Mitte Februar 2013 erschoss Oscar Pistorius seine Freundin Reeva Steenkamp und wurde dafür im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Kommission für vorzeitige Haftentlassungen hat Pistorius' vorzeitige Haftentlassung ab dem 20.10.2015 unter Auflagen genehmigt. Er muss sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und darf keinen Zugriff auf Waffen haben. Der Berufungsprozess soll am 03.11.2015 beginnen.
Mitte Februar 2013 erschoss Oscar Pistorius seine Freundin Reeva Steenkamp und wurde dafür im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Kommission für vorzeitige Haftentlassungen hat Pistorius' vorzeitige Haftentlassung ab dem 20.10.2015 unter Auflagen genehmigt. Er muss sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und darf keinen Zugriff auf Waffen haben. Der Berufungsprozess soll am 03.11.2015 beginnen.