Am 11.11.2014 wurde bekannt, dass Oscar Pistorius seine fünfjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung nicht in Hausarrest umwandeln kann, da er aufgrund seiner Beinprothesen das erforderliche Überwachungsgerät nicht tragen kann. Am 09.12.2014 findet eine Anhörung statt, in der seine Anwälte das Urteil anfechten wollen. Er wurde weiterhin zu drei Jahren auf Bewährung wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe verurteilt.
Am 11.11.2014 wurde bekannt, dass Oscar Pistorius seine fünfjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung nicht in Hausarrest umwandeln kann, da er aufgrund seiner Beinprothesen das erforderliche Überwachungsgerät nicht tragen kann. Am 09.12.2014 findet eine Anhörung statt, in der seine Anwälte das Urteil anfechten wollen. Er wurde weiterhin zu drei Jahren auf Bewährung wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe verurteilt.