EuGH verwehrt PIP-Opfern Schmerzensgeld
Am Donnerstag, 16.02.2017, können Frauen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen, nachdem sie sich gesundheitsgefährdende Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) entfernen lassen mussten.
Am Donnerstag, 16.02.2017, können Frauen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen, nachdem sie sich gesundheitsgefährdende Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) entfernen lassen mussten.
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