Prozessauftakt zu Vergiftungstod deutscher Familie im Hotel
Am 09.11.2025 gegen unbekannte Uhrzeit verstarb eine vierköpfige deutsche Familie aus Hamburg während ihres Urlaubs in Istanbul an einer Vergiftung durch das Insektizid Aluminiumphosphid, das über einen Lüftungsschacht in ihr Hotelzimmer gelangte. Die 27-jährige Mutter und die Kinder (3 und 5 Jahre) starben zuerst, der 38-jährige Vater folgte nach mehreren Tagen auf der Intensivstation. Vor Gericht stehen sechs Angeklagte, darunter der Hotelbesitzer und der Chef einer Schädlingsbekämpfungsfirma, denen die Staatsanwaltschaft bewusste fahrlässige Tötung vorwirft und Haftstrafen von bis zu 22 Jahren und fünf Monaten fordert. Der Hotelbesitzer gab an, eine Reinigungsfirma beauftragt zu haben, ohne deren Zertifikate zu prüfen, und behauptete, seine Mitarbeiter angewiesen zu haben, das behandelte Zimmer nicht zu belegen. Der Mitarbeiter der Firma, der die Behandlung durchführte, sagte aus, er sei als Putzkraft ohne Zertifikat angestellt gewesen und habe nur eine Staubmaske getragen, bestritt aber die Verwendung von Aluminiumphosphid. Der Chef der Firma, der mit seinem Sohn und dem Mitarbeiter angeklagt ist, räumte ein, dass die Firma als Reinigungsfirma registriert war und keine Behördenkontrollen stattfanden. Die Ermittlungen dauern.
Am 09.11.2025 gegen unbekannte Uhrzeit verstarb eine vierköpfige deutsche Familie aus Hamburg während ihres Urlaubs in Istanbul an einer Vergiftung durch das Insektizid Aluminiumphosphid, das über einen Lüftungsschacht in ihr Hotelzimmer gelangte. Die 27-jährige Mutter und die Kinder (3 und 5 Jahre) starben zuerst, der 38-jährige Vater folgte nach mehreren Tagen auf der Intensivstation. Vor Gericht stehen sechs Angeklagte, darunter der Hotelbesitzer und der Chef einer Schädlingsbekämpfungsfirma, denen die Staatsanwaltschaft bewusste fahrlässige Tötung vorwirft und Haftstrafen von bis zu 22 Jahren und fünf Monaten fordert. Der Hotelbesitzer gab an, eine Reinigungsfirma beauftragt zu haben, ohne deren Zertifikate zu prüfen, und behauptete, seine Mitarbeiter angewiesen zu haben, das behandelte Zimmer nicht zu belegen. Der Mitarbeiter der Firma, der die Behandlung durchführte, sagte aus, er sei als Putzkraft ohne Zertifikat angestellt gewesen und habe nur eine Staubmaske getragen, bestritt aber die Verwendung von Aluminiumphosphid. Der Chef der Firma, der mit seinem Sohn und dem Mitarbeiter angeklagt ist, räumte ein, dass die Firma als Reinigungsfirma registriert war und keine Behördenkontrollen stattfanden. Die Ermittlungen dauern.
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