• Am 6. April 2025 ereignete sich in den Morgenstunden in Weitefeld ein Tötungsdelikt. Im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem mittlerweile tot aufgefundenen Tatverdächtigen sind beim Polizeipräsidium Koblenz mehrere Anfragen zum Ablauf der Fahndungsmaßnahmen eingegangen. Hierzu teilen wir Folgendes mit: Die Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Tatverdächtigen erfolgten in mehreren Phasen. Die zunächst unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konzentrierten sich auf die Suche nach mindestens einem unbekannten, gewaltbereiten, bewaffneten und flüchtenden Täter. Mit der Identifizierung des Tatverdächtigen in den späten Abendstunden des 6. April 2025 konnte mit Hochdruck – auch mit Hilfe der Öffentlichkeit – nach ihm gefahndet werden. Die ersten Fahndungsmaßnahmen basierten auf zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung, die in den ersten Tagen häufig mit dem Einsatz von Spezialeinheiten einhergingen. Darüber hinaus bildeten die potentiellen Fluchtwege, die sich aus der Tatort-Wohnort-Beziehung und den Einsätzen der Diensthunde ergaben, die Schwerpunkte der folgenden Tage. Mit dem Beginn der Öffentlichkeitsfahndung, die am 16. April 2025 in der Ausstrahlung der Fahndungssendung „XY Aktenzeichen“ im ZDF gipfelte, gingen bis zu diesem Zeitpunkt annähernd 1.000 Hinweise ein (Anm.: Bis letzte Woche waren es insgesamt rund 1.990 Hinweise). Diese Hinweise galt es abzuarbeiten. Die Hauptaufgabe der polizeilichen Fahndung bestand daher in der Überprüfung der Hinweise zu seinem möglichen Aufenthaltsort oder Fluchtweg, der Abklärung bekannter persönlicher Kontakte und möglicher Anlaufstellen. Im Laufe der Zeit richteten sich die Fahndungsmaßnahmen auf einen größeren potentiellen Fluchtradius aus. Die Möglichkeit, dass sich der Täter weiterhin in der Nähe verbarg, blieb eine Hypothese, konkrete Anhaltspunkte hierfür gab es jedoch nicht. Am 17. April 2025 organisierte und führte das Polizeipräsidium Koblenz eine großflächige Absuche der Region mit Unterstützung anderer Bundesländer durch. Rund 1.000 Polizeibeamtinnen und -beamte waren im Einsatz. Ein Suchkorridor wurde ohne konkrete Hinweise in einem weitläufigen und schwierigen Gelände eingerichtet. Diese Maßnahme führte leider nicht zum Auffinden oder zur Festnahme des Täters. Der spätere Fundort der Leiche lag außerhalb dieses Suchkorridors, der sich aufgrund der damaligen Erkenntnisse im nördlichen Bereich von Weitefeld befand. Aufbauend auf diese Maßnahmen wurde die Absuche der weitläufigen, ländlichen Flächen weiter strukturiert und geplant. Es wurden sukzessive Maßnahmen mit Unterstützung von Personal, Hunden und technischem Equipment (Boote, Taucher, Sonar, Hubschrauber) sowie externen Stellen wie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und der Johannes-Keppler-Universität Linz (Österreich) durchgeführt. Die eingesetzte Sonderkommission arbeitete bis zum Schluss daran. Die letzten geplanten Suchmaßnahmen erfolgten erst kürzlich am 24. Juli 2025 in einer Industriebrache bei Steineroth. Die Stelle, an der der verstorbene Tatverdächtige letztlich aufgefunden wurde, war ab dem 24. April 2025 intensiv mit starkem Personaleinsatz, Leichensuchhunden und Hubschrauber erfolglos abgesucht worden. Diese Fläche war aufgrund ihrer sumpfigen Beschaffenheit zu diesem Zeitpunkt nur schwer zugänglich. Nach den in den letzten Tagen gewonnenen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass die Leiche zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort lag. Hinweise auf mögliche Verletzungen des Täters bei der Tatausführung konkretisierten sich in den Wochen nach der Tat. Daher wurde die Hypothese, dass eine leblose Person gesucht und gefunden werden könnte, immer wahrscheinlicher. Die vorliegenden Ermittlungsergebnisse deuten darauf hin, dass der Tatverdächtige auf der Flucht ein etwa 60 cm Durchmesser großes Betonrohr im Elbbach als Unterschlupf nutzte und darin zu Tode kam. Eine Todesursache lässt sich aufgrund des fortgeschrittenen Zersetzungsprozesses der Leiche obduktionstechnisch nicht zweifelsfrei feststellen. Den durch die Tat erlittenen Verletzungen dürfte jedoch eine nicht unwesentliche Bedeutung zukommen. Vermutlich wurde die Leiche zu einem späteren Zeitpunkt durch größere Wassermengen aus dem Rohr gespült und zum Auffindeort getrieben. Ein Starkregenereignis Anfang Juni könnte hierzu beigetragen haben. Die beschriebenen mutmaßlichen Abläufe korrelieren mit Zeugenaussagen und dem Fundort der mutmaßlichen Tatwaffe in dem besagten Betonrohr, etwa 100 Meter vom Leichenfundort entfernt. Ab welchem Zeitpunkt sich der Tatverdächtige im Bereich des Rohres befand, ist nicht nachvollziehbar.
    Am 6. April 2025 ereignete sich in den Morgenstunden in Weitefeld ein Tötungsdelikt. Im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem mittlerweile tot aufgefundenen Tatverdächtigen sind beim Polizeipräsidium Koblenz mehrere Anfragen zum Ablauf der Fahndungsmaßnahmen eingegangen. Hierzu teilen wir Folgendes mit: Die Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Tatverdächtigen erfolgten in mehreren Phasen. Die zunächst unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen konzentrierten sich auf die Suche nach mindestens einem unbekannten, gewaltbereiten, bewaffneten und flüchtenden Täter. Mit der Identifizierung des Tatverdächtigen in den späten Abendstunden des 6. April 2025 konnte mit Hochdruck – auch mit Hilfe der Öffentlichkeit – nach ihm gefahndet werden. Die ersten Fahndungsmaßnahmen basierten auf zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung, die in den ersten Tagen häufig mit dem Einsatz von Spezialeinheiten einhergingen. Darüber hinaus bildeten die potentiellen Fluchtwege, die sich aus der Tatort-Wohnort-Beziehung und den Einsätzen der Diensthunde ergaben, die Schwerpunkte der folgenden Tage. Mit dem Beginn der Öffentlichkeitsfahndung, die am 16. April 2025 in der Ausstrahlung der Fahndungssendung „XY Aktenzeichen“ im ZDF gipfelte, gingen bis zu diesem Zeitpunkt annähernd 1.000 Hinweise ein (Anm.: Bis letzte Woche waren es insgesamt rund 1.990 Hinweise). Diese Hinweise galt es abzuarbeiten. Die Hauptaufgabe der polizeilichen Fahndung bestand daher in der Überprüfung der Hinweise zu seinem möglichen Aufenthaltsort oder Fluchtweg, der Abklärung bekannter persönlicher Kontakte und möglicher Anlaufstellen. Im Laufe der Zeit richteten sich die Fahndungsmaßnahmen auf einen größeren potentiellen Fluchtradius aus. Die Möglichkeit, dass sich der Täter weiterhin in der Nähe verbarg, blieb eine Hypothese, konkrete Anhaltspunkte hierfür gab es jedoch nicht. Am 17. April 2025 organisierte und führte das Polizeipräsidium Koblenz eine großflächige Absuche der Region mit Unterstützung anderer Bundesländer durch. Rund 1.000 Polizeibeamtinnen und -beamte waren im Einsatz. Ein Suchkorridor wurde ohne konkrete Hinweise in einem weitläufigen und schwierigen Gelände eingerichtet. Diese Maßnahme führte leider nicht zum Auffinden oder zur Festnahme des Täters. Der spätere Fundort der Leiche lag außerhalb dieses Suchkorridors, der sich aufgrund der damaligen Erkenntnisse im nördlichen Bereich von Weitefeld befand. Aufbauend auf diese Maßnahmen wurde die Absuche der weitläufigen, ländlichen Flächen weiter strukturiert und geplant. Es wurden sukzessive Maßnahmen mit Unterstützung von Personal, Hunden und technischem Equipment (Boote, Taucher, Sonar, Hubschrauber) sowie externen Stellen wie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und der Johannes-Keppler-Universität Linz (Österreich) durchgeführt. Die eingesetzte Sonderkommission arbeitete bis zum Schluss daran. Die letzten geplanten Suchmaßnahmen erfolgten erst kürzlich am 24. Juli 2025 in einer Industriebrache bei Steineroth. Die Stelle, an der der verstorbene Tatverdächtige letztlich aufgefunden wurde, war ab dem 24. April 2025 intensiv mit starkem Personaleinsatz, Leichensuchhunden und Hubschrauber erfolglos abgesucht worden. Diese Fläche war aufgrund ihrer sumpfigen Beschaffenheit zu diesem Zeitpunkt nur schwer zugänglich. Nach den in den letzten Tagen gewonnenen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass die Leiche zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort lag. Hinweise auf mögliche Verletzungen des Täters bei der Tatausführung konkretisierten sich in den Wochen nach der Tat. Daher wurde die Hypothese, dass eine leblose Person gesucht und gefunden werden könnte, immer wahrscheinlicher. Die vorliegenden Ermittlungsergebnisse deuten darauf hin, dass der Tatverdächtige auf der Flucht ein etwa 60 cm Durchmesser großes Betonrohr im Elbbach als Unterschlupf nutzte und darin zu Tode kam. Eine Todesursache lässt sich aufgrund des fortgeschrittenen Zersetzungsprozesses der Leiche obduktionstechnisch nicht zweifelsfrei feststellen. Den durch die Tat erlittenen Verletzungen dürfte jedoch eine nicht unwesentliche Bedeutung zukommen. Vermutlich wurde die Leiche zu einem späteren Zeitpunkt durch größere Wassermengen aus dem Rohr gespült und zum Auffindeort getrieben. Ein Starkregenereignis Anfang Juni könnte hierzu beigetragen haben. Die beschriebenen mutmaßlichen Abläufe korrelieren mit Zeugenaussagen und dem Fundort der mutmaßlichen Tatwaffe in dem besagten Betonrohr, etwa 100 Meter vom Leichenfundort entfernt. Ab welchem Zeitpunkt sich der Tatverdächtige im Bereich des Rohres befand, ist nicht nachvollziehbar.
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  • Am 22. August 2025 gegen 23:40 Uhr geriet ein offensichtlich alkoholisierter 29-jähriger Mann am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunkts Reeperbahn in Hamburg in das Visier einer Präsenzstreife der Bundespolizei. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt worden und seit dem 21. August 2025 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe mit einem Haftbefehl gesucht worden. Er hatte eine geforderte Geldstrafe (inklusive Verfahrenskosten) in Höhe von 960,00 Euro nicht bezahlt und musste nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verbüßen. Gegen den polizeilich einschlägig bekannten Mann (Rohheitsdelikte) bestand weiterhin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 29-Jährige wurde mit einem Funkstreifenwagen zum Bundespolizeirevier Hamburg-Altona gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Ein Arzt stellte seine Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach einer Nacht in der Gewahrsamszelle der Bundespolizei wurde der Mann heute, am Samstag, dem 23. August 2025, um 07:30 Uhr einer Haftanstalt zugeführt.
    Am 22. August 2025 gegen 23:40 Uhr geriet ein offensichtlich alkoholisierter 29-jähriger Mann am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunkts Reeperbahn in Hamburg in das Visier einer Präsenzstreife der Bundespolizei. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt worden und seit dem 21. August 2025 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Itzehoe mit einem Haftbefehl gesucht worden. Er hatte eine geforderte Geldstrafe (inklusive Verfahrenskosten) in Höhe von 960,00 Euro nicht bezahlt und musste nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verbüßen. Gegen den polizeilich einschlägig bekannten Mann (Rohheitsdelikte) bestand weiterhin eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 29-Jährige wurde mit einem Funkstreifenwagen zum Bundespolizeirevier Hamburg-Altona gebracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Ein Arzt stellte seine Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach einer Nacht in der Gewahrsamszelle der Bundespolizei wurde der Mann heute, am Samstag, dem 23. August 2025, um 07:30 Uhr einer Haftanstalt zugeführt.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 15:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal eine leblose Person in einer Wohnung auf der Friedrich-Engels-Allee in Wuppertal-Barmen. Die Person wies Schnittverletzungen im Halsbereich auf. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen Deutschen feststellen. Nach der heute, am Freitag, 22. August 2025, erfolgten Obduktion des Leichnams starb dieser infolge von Gewalteinwirkung gegen Körper und Hals mittels eines scharfen Gegenstands. Die intensiven Ermittlungen führten zur Festnahme eines dringend tatverdächtigen 26-jährigen Deutschen am Mittag des 22. August 2025. Er wird morgen, Samstag, 23. August 2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Wuppertal wegen des Verdachts des Totschlags vorgeführt.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 15:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal eine leblose Person in einer Wohnung auf der Friedrich-Engels-Allee in Wuppertal-Barmen. Die Person wies Schnittverletzungen im Halsbereich auf. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen Deutschen feststellen. Nach der heute, am Freitag, 22. August 2025, erfolgten Obduktion des Leichnams starb dieser infolge von Gewalteinwirkung gegen Körper und Hals mittels eines scharfen Gegenstands. Die intensiven Ermittlungen führten zur Festnahme eines dringend tatverdächtigen 26-jährigen Deutschen am Mittag des 22. August 2025. Er wird morgen, Samstag, 23. August 2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Wuppertal wegen des Verdachts des Totschlags vorgeführt.
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  • Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
    Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, ereignete sich gegen 19:50 Uhr ein Überfall auf eine Tankstelle in der Kiesstraße in Lauffen. Ein 25-jähriger Mann betrat die Tankstelle, bewaffnet mit einem Messer, und forderte die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Die Kassiererin händigte ihm eine geringe Summe aus, was den Täter jedoch nicht zufriedenstellte. Da die Kassiererin sich weigerte, mehr Geld auszuhändigen, rannte der Tatverdächtige hinter den Verkaufstresen. Nach einem Gerangel konnte die Kassiererin den Mann mit Pfefferspray in die Flucht schlagen. Außerhalb der Tankstelle bemerkten ein Vater mit seinem Sohn den flüchtenden Räuber, der mit dem Fahrrad entkam. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern gelang es ihnen, den Mann in einem nahegelegenen Park zu überwältigen, zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 25-jährige Deutsche wurde festgenommen und am Donnerstag, 21. August 2025, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und vollzogen; der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, ereignete sich gegen 19:50 Uhr ein Überfall auf eine Tankstelle in der Kiesstraße in Lauffen. Ein 25-jähriger Mann betrat die Tankstelle, bewaffnet mit einem Messer, und forderte die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Die Kassiererin händigte ihm eine geringe Summe aus, was den Täter jedoch nicht zufriedenstellte. Da die Kassiererin sich weigerte, mehr Geld auszuhändigen, rannte der Tatverdächtige hinter den Verkaufstresen. Nach einem Gerangel konnte die Kassiererin den Mann mit Pfefferspray in die Flucht schlagen. Außerhalb der Tankstelle bemerkten ein Vater mit seinem Sohn den flüchtenden Räuber, der mit dem Fahrrad entkam. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern gelang es ihnen, den Mann in einem nahegelegenen Park zu überwältigen, zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 25-jährige Deutsche wurde festgenommen und am Donnerstag, 21. August 2025, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und vollzogen; der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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