• Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 15:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal eine leblose Person in einer Wohnung auf der Friedrich-Engels-Allee in Wuppertal-Barmen. Die Person wies Schnittverletzungen im Halsbereich auf. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen Deutschen feststellen. Nach der heute, am Freitag, 22. August 2025, erfolgten Obduktion des Leichnams starb dieser infolge von Gewalteinwirkung gegen Körper und Hals mittels eines scharfen Gegenstands. Die intensiven Ermittlungen führten zur Festnahme eines dringend tatverdächtigen 26-jährigen Deutschen am Mittag des 22. August 2025. Er wird morgen, Samstag, 23. August 2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Wuppertal wegen des Verdachts des Totschlags vorgeführt.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 15:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal eine leblose Person in einer Wohnung auf der Friedrich-Engels-Allee in Wuppertal-Barmen. Die Person wies Schnittverletzungen im Halsbereich auf. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen Deutschen feststellen. Nach der heute, am Freitag, 22. August 2025, erfolgten Obduktion des Leichnams starb dieser infolge von Gewalteinwirkung gegen Körper und Hals mittels eines scharfen Gegenstands. Die intensiven Ermittlungen führten zur Festnahme eines dringend tatverdächtigen 26-jährigen Deutschen am Mittag des 22. August 2025. Er wird morgen, Samstag, 23. August 2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Wuppertal wegen des Verdachts des Totschlags vorgeführt.
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  • Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
    Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
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  • Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
    Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
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  • Am Mittwochmorgen, dem 20. August 2025, ereignete sich in Lübeck ein Angriff einer 20-jährigen Frau auf eine 48-jährige Frau. Die 48-Jährige wurde dabei mit einem Messer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. In der Nacht von Mittwoch, dem 20. August 2025, auf Donnerstag, den 21. August 2025, griff die 20-jährige Tochter ihre Mutter in Lübeck mit mindestens einem Messer an und fügte ihr oberflächliche Verletzungen zu. Beide Frauen sind deutsche Staatsbürgerinnen aus Lübeck. Die alarmierten Einsatzkräfte trafen sowohl die Tatverdächtige als auch die Geschädigte vor Ort an. Die Tatverdächtige wurde festgenommen, die Geschädigte ärztlich versorgt. Lebensgefährliche Verletzungen lagen nicht vor. Die Polizei stellte mögliche Tatmittel sicher und die Spurensicherung der Kriminalpolizei war vor Ort tätig. Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. Das Amtsgericht Lübeck ordnete heute die vorläufige Unterbringung der Tatverdächtigen gemäß § 126a StPO an, da eine psychiatrische Sachverständige eine psychiatrische Erkrankung und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit feststellte.
    Am Mittwochmorgen, dem 20. August 2025, ereignete sich in Lübeck ein Angriff einer 20-jährigen Frau auf eine 48-jährige Frau. Die 48-Jährige wurde dabei mit einem Messer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. In der Nacht von Mittwoch, dem 20. August 2025, auf Donnerstag, den 21. August 2025, griff die 20-jährige Tochter ihre Mutter in Lübeck mit mindestens einem Messer an und fügte ihr oberflächliche Verletzungen zu. Beide Frauen sind deutsche Staatsbürgerinnen aus Lübeck. Die alarmierten Einsatzkräfte trafen sowohl die Tatverdächtige als auch die Geschädigte vor Ort an. Die Tatverdächtige wurde festgenommen, die Geschädigte ärztlich versorgt. Lebensgefährliche Verletzungen lagen nicht vor. Die Polizei stellte mögliche Tatmittel sicher und die Spurensicherung der Kriminalpolizei war vor Ort tätig. Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. Das Amtsgericht Lübeck ordnete heute die vorläufige Unterbringung der Tatverdächtigen gemäß § 126a StPO an, da eine psychiatrische Sachverständige eine psychiatrische Erkrankung und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit feststellte.
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  • Am Montag, 18. August 2025, ereignete sich ein Betrug zum Nachteil eines 81-Jährigen durch falsche Bankmitarbeiter. Ein bislang unbekannter Täter gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und teilte dem 81-Jährigen mit, dass es Probleme mit seinem Konto gäbe. Er kündigte zudem einen Hausbesuch einer Bankmitarbeiterin an. Eine 31-jährige Tatverdächtige kam daraufhin zu dem 81-Jährigen nach Hause und führte eine angebliche Testüberweisung in Höhe von einem Euro durch. Tatsächlich überwies sie jedoch offenbar einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich. Anschließend verließ sie das Haus. Am Dienstag, 19. August 2025, meldete sich der unbekannte Täter erneut telefonisch bei dem 81-Jährigen und teilte mit, dass es bei der Testüberweisung zu einem Fehler gekommen sei. Er kündigte erneut einen Hausbesuch eines angeblichen Bankmitarbeiters an. Dem 81-Jährigen kamen daraufhin Zweifel, und er rief die Polizei. Nachdem es kurz darauf zu einem weiteren Treffen zwischen dem 81-Jährigen und einem 39-jährigen Tatverdächtigen kam, nahmen Beamte den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen Beamte der Kriminalpolizei Dillingen am Dienstag, 19. August 2025, die 31-jährige Tatverdächtige sowie zwei weitere Personen im Alter von 54 und 56 Jahren fest. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die 31-Jährige und der 39-Jährige am Mittwoch, 20. August 2025, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 31-Jährigen sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 39-Jährigen und setzte diese in Vollzug. Die beiden befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Der 54-Jährige und die 56-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die vier Tatverdächtigen übernommen.
    Am Montag, 18. August 2025, ereignete sich ein Betrug zum Nachteil eines 81-Jährigen durch falsche Bankmitarbeiter. Ein bislang unbekannter Täter gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und teilte dem 81-Jährigen mit, dass es Probleme mit seinem Konto gäbe. Er kündigte zudem einen Hausbesuch einer Bankmitarbeiterin an. Eine 31-jährige Tatverdächtige kam daraufhin zu dem 81-Jährigen nach Hause und führte eine angebliche Testüberweisung in Höhe von einem Euro durch. Tatsächlich überwies sie jedoch offenbar einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich. Anschließend verließ sie das Haus. Am Dienstag, 19. August 2025, meldete sich der unbekannte Täter erneut telefonisch bei dem 81-Jährigen und teilte mit, dass es bei der Testüberweisung zu einem Fehler gekommen sei. Er kündigte erneut einen Hausbesuch eines angeblichen Bankmitarbeiters an. Dem 81-Jährigen kamen daraufhin Zweifel, und er rief die Polizei. Nachdem es kurz darauf zu einem weiteren Treffen zwischen dem 81-Jährigen und einem 39-jährigen Tatverdächtigen kam, nahmen Beamte den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen Beamte der Kriminalpolizei Dillingen am Dienstag, 19. August 2025, die 31-jährige Tatverdächtige sowie zwei weitere Personen im Alter von 54 und 56 Jahren fest. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die 31-Jährige und der 39-Jährige am Mittwoch, 20. August 2025, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 31-Jährigen sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 39-Jährigen und setzte diese in Vollzug. Die beiden befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Der 54-Jährige und die 56-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die vier Tatverdächtigen übernommen.
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