• Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 8:45 Uhr soll ein Mann im Berliner Hauptbahnhof mehrfach und unvermittelt mit einem Messer auf einen Reisenden eingestochen haben. Ein außer Dienst befindlicher Bundespolizist bemerkte den Vorfall und nahm den 47-jährigen Angreifer unter Androhung der Schusswaffe fest. Anschließend leistete er dem 42-jährigen Verletzten Erste Hilfe. Der Deutsche erlitt Stichverletzungen an Oberkörper und Beinen. Rettungskräfte brachten ihn in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo er operiert wurde. Lebensgefahr besteht nicht. Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei Berlin und der Bundespolizei unterstützten den Beamten bei der Festnahme. Die Überprüfung der mitgeführten Dokumente ergab den Verdacht des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine und Kokain. Die Beamtinnen und Beamten brachten den 47-jährigen staatenlosen Mann in einen Polizeigewahrsam. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie des unerlaubten Aufenthalts gegen den Täter ein. Ein Haftrichter ordnete am Freitag, 22. August 2025, Untersuchungshaft gegen den Staatenlosen an.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 8:45 Uhr soll ein Mann im Berliner Hauptbahnhof mehrfach und unvermittelt mit einem Messer auf einen Reisenden eingestochen haben. Ein außer Dienst befindlicher Bundespolizist bemerkte den Vorfall und nahm den 47-jährigen Angreifer unter Androhung der Schusswaffe fest. Anschließend leistete er dem 42-jährigen Verletzten Erste Hilfe. Der Deutsche erlitt Stichverletzungen an Oberkörper und Beinen. Rettungskräfte brachten ihn in ein nahegelegenes Krankenhaus, wo er operiert wurde. Lebensgefahr besteht nicht. Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei Berlin und der Bundespolizei unterstützten den Beamten bei der Festnahme. Die Überprüfung der mitgeführten Dokumente ergab den Verdacht des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine und Kokain. Die Beamtinnen und Beamten brachten den 47-jährigen staatenlosen Mann in einen Polizeigewahrsam. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie des unerlaubten Aufenthalts gegen den Täter ein. Ein Haftrichter ordnete am Freitag, 22. August 2025, Untersuchungshaft gegen den Staatenlosen an.
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  • Am Sonntag, 17. August 2025, zwischen 7:00 Uhr und Montag, 18. August 2025, 7:00 Uhr, beschädigten bislang unbekannte Täter eine Scheibe der Haupteingangstür eines Sportparks in der Parkallee. Die Polizeibeamten des Inspektionsdienstes leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Wer Hinweise zu der Tat oder den Tätern geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Nordhausen unter der Telefonnummer 03631/960 zu melden. Aktenzeichen: 0218541
    Am Sonntag, 17. August 2025, zwischen 7:00 Uhr und Montag, 18. August 2025, 7:00 Uhr, beschädigten bislang unbekannte Täter eine Scheibe der Haupteingangstür eines Sportparks in der Parkallee. Die Polizeibeamten des Inspektionsdienstes leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Wer Hinweise zu der Tat oder den Tätern geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Nordhausen unter der Telefonnummer 03631/960 zu melden. Aktenzeichen: 0218541
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, versuchte ein 54-jähriger Mann, in Sachsenhausen eine hochwertige Armbanduhr zu rauben. Zuvor hatte er sich mit einem 31-Jährigen verabredet, um dessen Uhr scheinbar zu kaufen. Anstatt dem Verkäufer das Geld zu übergeben, zog der Beschuldigte ein Messer und forderte die Herausgabe der Uhr. Der bedrohte Verkäufer reagierte jedoch unerwartet: Er zog eine Schreckschusswaffe und forderte den Mann auf, sich nicht zu bewegen. Der sichtlich beeindruckte Täter folgte dieser Aufforderung bis zum Eintreffen der Polizei. Das Streifenteam nahm ihn fest und brachte ihn zur weiteren Bearbeitung ins Polizeipräsidium. Gegen den 31-jährigen Uhrenverkäufer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er, obwohl er den Raubversuch durch seine Reaktion abwehrte, gegen das Waffengesetz verstieß. Die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens wird nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, versuchte ein 54-jähriger Mann, in Sachsenhausen eine hochwertige Armbanduhr zu rauben. Zuvor hatte er sich mit einem 31-Jährigen verabredet, um dessen Uhr scheinbar zu kaufen. Anstatt dem Verkäufer das Geld zu übergeben, zog der Beschuldigte ein Messer und forderte die Herausgabe der Uhr. Der bedrohte Verkäufer reagierte jedoch unerwartet: Er zog eine Schreckschusswaffe und forderte den Mann auf, sich nicht zu bewegen. Der sichtlich beeindruckte Täter folgte dieser Aufforderung bis zum Eintreffen der Polizei. Das Streifenteam nahm ihn fest und brachte ihn zur weiteren Bearbeitung ins Polizeipräsidium. Gegen den 31-jährigen Uhrenverkäufer wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da er, obwohl er den Raubversuch durch seine Reaktion abwehrte, gegen das Waffengesetz verstieß. Die strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens wird nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft.
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  • Am 17. August 2025, gegen 17:30 Uhr, ging bei der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof die Meldung ein, dass ein 37-Jähriger eine 73-jährige afghanische Staatsangehörige attackiert habe. Die Beamten eilten zum Einsatzort und trafen dort mehrere Zeugen, den Aggressor sowie die Geschädigte an. Die Ermittlungen ergaben, dass der deutsche Staatsangehörige zunächst mit einem weiteren Mann aneinandergeriet und anschließend unvermittelt die 73-Jährige angriff. Er schubste sie mit voller Kraft zu Boden und beleidigte sie rassistisch. Mehrere Zeugen verhinderten weitere Angriffe. Die in Marl wohnhafte Frau gab Schmerzen an, lehnte aber eine ärztliche Behandlung vor Ort ab und setzte ihren Weg in Begleitung ihres Neffen fort. Der Beschuldigte äußerte sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Borkener verhielt sich unkooperativ, verweigerte die Angabe seiner Personalien und leistete trotz mehrfacher Aufforderung und Androhung von Zwangsmaßnahmen keinen Gehorsam. Die Einsatzkräfte fixierten ihn an den Armen und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Unterwegs sperrte er sich, stemmte sich gegen die Laufrichtung und versuchte, sich loszureißen. Während der Durchsuchung im Gewahrsamsraum versuchte er, die Beamten zu treten und zu beißen, weshalb er gefesselt wurde. Während der gesamten Maßnahme beleidigte er die Beamten. Nach der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Polizeiarzt brachten die Bundespolizisten den 37-Jährigen in das zentrale Polizeigewahrsam in Essen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung ein.
    Am 17. August 2025, gegen 17:30 Uhr, ging bei der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof die Meldung ein, dass ein 37-Jähriger eine 73-jährige afghanische Staatsangehörige attackiert habe. Die Beamten eilten zum Einsatzort und trafen dort mehrere Zeugen, den Aggressor sowie die Geschädigte an. Die Ermittlungen ergaben, dass der deutsche Staatsangehörige zunächst mit einem weiteren Mann aneinandergeriet und anschließend unvermittelt die 73-Jährige angriff. Er schubste sie mit voller Kraft zu Boden und beleidigte sie rassistisch. Mehrere Zeugen verhinderten weitere Angriffe. Die in Marl wohnhafte Frau gab Schmerzen an, lehnte aber eine ärztliche Behandlung vor Ort ab und setzte ihren Weg in Begleitung ihres Neffen fort. Der Beschuldigte äußerte sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Borkener verhielt sich unkooperativ, verweigerte die Angabe seiner Personalien und leistete trotz mehrfacher Aufforderung und Androhung von Zwangsmaßnahmen keinen Gehorsam. Die Einsatzkräfte fixierten ihn an den Armen und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Unterwegs sperrte er sich, stemmte sich gegen die Laufrichtung und versuchte, sich loszureißen. Während der Durchsuchung im Gewahrsamsraum versuchte er, die Beamten zu treten und zu beißen, weshalb er gefesselt wurde. Während der gesamten Maßnahme beleidigte er die Beamten. Nach der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Polizeiarzt brachten die Bundespolizisten den 37-Jährigen in das zentrale Polizeigewahrsam in Essen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung ein.
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