Am Hamburger Flughafen entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe bei der Kontrolle eines nachgesandten Gepäckstücks ein neues Fahrrad aus China im Wert von rund 8.000 Euro. Der Reisende hatte zuvor eine Verlustmeldung und eine Zollinhaltserklärung abgegeben, in der er angab, keine anmeldepflichtigen Waren zu transportieren. Die Erklärung stimmte jedoch nicht mit dem tatsächlichen Inhalt überein. Für das Fahrrad wurden Einfuhrabgaben von insgesamt mehr als 7.500 Euro festgesetzt, darunter 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer, ein Antidumpingzoll von 48,5 Prozent und ein Zollsatz von 14 Prozent. Gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Am Hamburger Flughafen entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe bei der Kontrolle eines nachgesandten Gepäckstücks ein neues Fahrrad aus China im Wert von rund 8.000 Euro. Der Reisende hatte zuvor eine Verlustmeldung und eine Zollinhaltserklärung abgegeben, in der er angab, keine anmeldepflichtigen Waren zu transportieren. Die Erklärung stimmte jedoch nicht mit dem tatsächlichen Inhalt überein. Für das Fahrrad wurden Einfuhrabgaben von insgesamt mehr als 7.500 Euro festgesetzt, darunter 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer, ein Antidumpingzoll von 48,5 Prozent und ein Zollsatz von 14 Prozent. Gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
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