Am 19.08.2026 gegen 13:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze an der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland einen Reisenden eines international verkehrenden Reisebusses. Bei der Überprüfung der Personalien des 28-jährigen Polen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Da er sich im Ausland aufhielt und sich dadurch der Vollstreckung entzog, wurde Haftbefehl erlassen. Der 28-Jährige hätte durch die Zahlung einer Geldstrafe von 2.940 Euro die Haft abwenden können, was ihm jedoch nicht gelang. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 19.08.2026 gegen 13:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze an der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland einen Reisenden eines international verkehrenden Reisebusses. Bei der Überprüfung der Personalien des 28-jährigen Polen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Da er sich im Ausland aufhielt und sich dadurch der Vollstreckung entzog, wurde Haftbefehl erlassen. Der 28-Jährige hätte durch die Zahlung einer Geldstrafe von 2.940 Euro die Haft abwenden können, was ihm jedoch nicht gelang. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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