Am 30.07.2026 gegen 15:45 Uhr verweigerte die polnische Seite einer türkischen Familie im Alter von 47, 42, 12 und 4 Jahren die Einreise. Im Rahmen der anschließenden Übernahme durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Familie aus Frankreich kommend lediglich national gültige französische Flüchtlingsdokumente vorweisen konnte. Nach eigenen Angaben waren die Personen am selben Tag mit dem Auto im Süden der Bundesrepublik eingereist. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Familie die Abschiebung angedroht; die Betroffenen wurden aufgefordert, nach Frankreich zurückzukehren.
Am 30.07.2026 gegen 15:45 Uhr verweigerte die polnische Seite einer türkischen Familie im Alter von 47, 42, 12 und 4 Jahren die Einreise. Im Rahmen der anschließenden Übernahme durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die Familie aus Frankreich kommend lediglich national gültige französische Flüchtlingsdokumente vorweisen konnte. Nach eigenen Angaben waren die Personen am selben Tag mit dem Auto im Süden der Bundesrepublik eingereist. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Familie die Abschiebung angedroht; die Betroffenen wurden aufgefordert, nach Frankreich zurückzukehren.
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