Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Beim Hauptzollamt Landshut befragten 58 Zollbeschäftigte, unterstützt von fünf Beamten der Polizei und des Finanzamts, über 150 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch. Bei 62 Sachverhalten werden umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits jetzt wurden 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder die Ausländerbeschäftigung, eingeleitet. In drei weiteren Fällen wurden Strafverfahren wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Beim Hauptzollamt Landshut befragten 58 Zollbeschäftigte, unterstützt von fünf Beamten der Polizei und des Finanzamts, über 150 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch. Bei 62 Sachverhalten werden umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits jetzt wurden 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder die Ausländerbeschäftigung, eingeleitet. In drei weiteren Fällen wurden Strafverfahren wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.