Am 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro.
Am 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro.