In Berlin-Wedding verschafften sich am 23. November 2021 zwei Männer gewaltsam Zutritt zu der Wohnung eines 39-Jährigen in der Müllerstraße. Ein 32-Jähriger soll dem Mann dabei in die linke Schulter und zweimal durch ein Kissen in den Kopf geschossen und ihn getötet haben. Gleichzeitig soll er zusammen mit dem zweiten Mann, einem 39-Jährigen, einen Raub mit Todesfolge begangen haben. Eine 24-Jährige wird der Beihilfe zum Raub mit Todesfolge beschuldigt; sie soll sowohl bei der Beschaffung der Tatwaffe als auch als Fahrerin beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage wegen Mordes mit den Mordmerkmalen Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Hintergrund der Tat waren mutmaßliche familiäre Streitigkeiten um das Sorgerecht für die zwei Kinder des Getöteten und der Schwester des 32-Jährigen. Die Tat steht im Zusammenhang mit einem laufenden Sorgerechtsstreit. Das entwendete Geld soll ursprünglich der verstorbenen Lebensgefährtin des Getöteten gehört haben; unter den entwendeten Papieren sollen sich Geburtsurkunden und eine Sorgerechtsverzichtserklärung befunden haben. Der für den 10. Dezember 2021 anberaumte Termin vor dem Familiengericht in Bonn fand nicht statt. Die beiden Kinder des Opfers befinden sich in Obhut des Jugendamtes. Die 24-Jährige wurde am 14. Januar 2022 festgenommen. Den beiden Männern wurden die Haftbefehle am 10. bzw. 15. Februar 2022 verkündet, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits wegen anderer Vorwürfe in Untersuchungshaft saßen. #Raubüberfall #Tötungsdelikt #Diebstahl
In Berlin-Wedding verschafften sich am 23. November 2021 zwei Männer gewaltsam Zutritt zu der Wohnung eines 39-Jährigen in der Müllerstraße. Ein 32-Jähriger soll dem Mann dabei in die linke Schulter und zweimal durch ein Kissen in den Kopf geschossen und ihn getötet haben. Gleichzeitig soll er zusammen mit dem zweiten Mann, einem 39-Jährigen, einen Raub mit Todesfolge begangen haben. Eine 24-Jährige wird der Beihilfe zum Raub mit Todesfolge beschuldigt; sie soll sowohl bei der Beschaffung der Tatwaffe als auch als Fahrerin beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage wegen Mordes mit den Mordmerkmalen Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Hintergrund der Tat waren mutmaßliche familiäre Streitigkeiten um das Sorgerecht für die zwei Kinder des Getöteten und der Schwester des 32-Jährigen. Die Tat steht im Zusammenhang mit einem laufenden Sorgerechtsstreit. Das entwendete Geld soll ursprünglich der verstorbenen Lebensgefährtin des Getöteten gehört haben; unter den entwendeten Papieren sollen sich Geburtsurkunden und eine Sorgerechtsverzichtserklärung befunden haben. Der für den 10. Dezember 2021 anberaumte Termin vor dem Familiengericht in Bonn fand nicht statt. Die beiden Kinder des Opfers befinden sich in Obhut des Jugendamtes. Die 24-Jährige wurde am 14. Januar 2022 festgenommen. Den beiden Männern wurden die Haftbefehle am 10. bzw. 15. Februar 2022 verkündet, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits wegen anderer Vorwürfe in Untersuchungshaft saßen. #Raubüberfall #Tötungsdelikt #Diebstahl
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