Am 29.03.2026 gegen Mittag entdeckte der Zoll einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring in einem PKW am Grenzübergang bei Ahaus. Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster kontrollierte ein Fahrzeug bei Ahaus, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Im Auto befand sich ein Niederländer, der auf Nachfrage der Zöllner angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen. In einem Rucksack im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Zollbeamten einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs neben dem Taschenmesser auch einen Schlagring. Der aufgefundene Teleskopschlagstock und der Schlagring wurden sichergestellt. Das gefundene Taschenmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird, fiel nicht unter das Führungsverbot des Deutschen Waffengesetzes, weshalb der 40-Jährige es behalten durfte. Der Zoll leitete gegen den Fahrer ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss aller prozessualen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Am 29.03.2026 gegen Mittag entdeckte der Zoll einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring in einem PKW am Grenzübergang bei Ahaus. Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster kontrollierte ein Fahrzeug bei Ahaus, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Im Auto befand sich ein Niederländer, der auf Nachfrage der Zöllner angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen. In einem Rucksack im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Zollbeamten einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs neben dem Taschenmesser auch einen Schlagring. Der aufgefundene Teleskopschlagstock und der Schlagring wurden sichergestellt. Das gefundene Taschenmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird, fiel nicht unter das Führungsverbot des Deutschen Waffengesetzes, weshalb der 40-Jährige es behalten durfte. Der Zoll leitete gegen den Fahrer ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss aller prozessualen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.