Am 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund. An drei Ständen stellten die Zöllner insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicher. Der festgestellte Steuerschaden beträgt 6.126,40 Euro. Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Am 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund. An drei Ständen stellten die Zöllner insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicher. Der festgestellte Steuerschaden beträgt 6.126,40 Euro. Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.