Am 02.03.2026 das Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu sechzig Tagessätzen zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, verurteilt hat. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. Dadurch konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht beziehen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. #Betrug
Am 02.03.2026 das Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu sechzig Tagessätzen zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, verurteilt hat. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. Dadurch konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht beziehen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. #Betrug