Am 20.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg in ihrem Zuständigkeitsbereich, der Schwaben und Teile Oberbayerns umfasst, eine Sonderprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Die Prüfung konzentrierte sich insbesondere auf das Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe. Insgesamt waren über 67 Einsatzkräfte an der Aktion beteiligt. Es wurden 29 Betriebe aufgesucht und 95 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Augsburg leiteten noch vor Ort drei Strafverfahren und sechs Bußgeldverfahren ein. Es wird erwartet, dass sich diese Zahlen durch umfangreiche Nachprüfungen noch erhöhen könnten. Die Prüfungen fanden am Donnerstag, Freitag und Samstag der vergangenen Woche statt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
Am 20.02.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg in ihrem Zuständigkeitsbereich, der Schwaben und Teile Oberbayerns umfasst, eine Sonderprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Die Prüfung konzentrierte sich insbesondere auf das Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe. Insgesamt waren über 67 Einsatzkräfte an der Aktion beteiligt. Es wurden 29 Betriebe aufgesucht und 95 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Augsburg leiteten noch vor Ort drei Strafverfahren und sechs Bußgeldverfahren ein. Es wird erwartet, dass sich diese Zahlen durch umfangreiche Nachprüfungen noch erhöhen könnten. Die Prüfungen fanden am Donnerstag, Freitag und Samstag der vergangenen Woche statt. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.