Am 09.02.2026 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Nienburg einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt hat. Der Mann hatte von Februar bis Mai 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, diese aber dem Jobcenter nicht gemeldet. Dadurch erhielt er rund 3.200 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wurden durch eine automatisierte Prüfung des Jobcenters ausgelöst, bei der die von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen wurden. Der Mann hätte den Leistungsträger unverzüglich über die Aufnahme der Beschäftigung informieren müssen, was er jedoch unterließ. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden. #Betrug
Am 09.02.2026 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Nienburg einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt hat. Der Mann hatte von Februar bis Mai 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, diese aber dem Jobcenter nicht gemeldet. Dadurch erhielt er rund 3.200 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück wurden durch eine automatisierte Prüfung des Jobcenters ausgelöst, bei der die von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen wurden. Der Mann hätte den Leistungsträger unverzüglich über die Aufnahme der Beschäftigung informieren müssen, was er jedoch unterließ. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden. #Betrug