Am 31.01.2026 entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Singen bei einer Kontrolle in Jestetten im Kofferraum eines 25-jährigen Schweizers 135 Zigarren im Wert von rund 13.500 Euro. Der Mann beabsichtigte, die Rauchwaren von der Schweiz aus nach Deutschland zu verschicken, um sie an einen Kunden zu liefern. Er konnte jedoch keine Verzollungsnachweise für die Zigarren vorlegen, die in Schweizer Franken ausgepreist waren. Gegen den Mann aus dem Raum Zürich wurde daraufhin ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Zusätzlich werden Abgaben in Höhe von rund 7.000 Euro fällig, die sich aus 26 % Zoll, 19 % Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer zusammensetzen. Ein Teil der Zigarrenverpackungen war mit einer kubanischen Steuerbanderole versehen, während der andere Teil keine Steuerzeichen trug. Die Zigarren wurden sichergestellt. Der Sachverhalt wird zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Am 31.01.2026 entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Singen bei einer Kontrolle in Jestetten im Kofferraum eines 25-jährigen Schweizers 135 Zigarren im Wert von rund 13.500 Euro. Der Mann beabsichtigte, die Rauchwaren von der Schweiz aus nach Deutschland zu verschicken, um sie an einen Kunden zu liefern. Er konnte jedoch keine Verzollungsnachweise für die Zigarren vorlegen, die in Schweizer Franken ausgepreist waren. Gegen den Mann aus dem Raum Zürich wurde daraufhin ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Zusätzlich werden Abgaben in Höhe von rund 7.000 Euro fällig, die sich aus 26 % Zoll, 19 % Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer zusammensetzen. Ein Teil der Zigarrenverpackungen war mit einer kubanischen Steuerbanderole versehen, während der andere Teil keine Steuerzeichen trug. Die Zigarren wurden sichergestellt. Der Sachverhalt wird zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.