Am Montag, dem 19.01.2026, stellten Zollbeamte einer Friedrichshafener Kontrolleinheit bei der Überprüfung eines Lebensmittelgeschäfts in Weingarten 135 Kilogramm unversteuerten Kaffee sicher. Die beschlagnahmte Ware umfasste 105 Kilogramm Röstkaffee, 7,5 Kilogramm löslichen Kaffee und 22,5 Kilogramm kaffeehaltige Produkte. Die Zöllner leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Ladeninhaber ein und stellten die Ware sicher. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf knapp 300 Euro. Der Fall wurde anschließend an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm übergeben. Röstkaffee, löslicher Kaffee und Kaffeeprodukte unterliegen in Deutschland der Kaffeesteuer, wobei Herstellung, Handel und Verkauf unter der Steueraufsicht des Zolls erfolgen. Auch der private Kauf im Ausland unterliegt grundsätzlich der Besteuerung und damit gegebenenfalls Beschränkungen. Verstöße gegen die Kaffeesteuer gelten als Steuerhinterziehung und werden entsprechend geahndet. Der Zoll führt regelmäßig Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie bei Kaffee-Herstellungsbetrieben, Händlern und in Versandzentren durch. Die jährlichen Einnahmen des Bundes durch die Kaffeesteuer betragen rund eine Milliarde Euro.
Am Montag, dem 19.01.2026, stellten Zollbeamte einer Friedrichshafener Kontrolleinheit bei der Überprüfung eines Lebensmittelgeschäfts in Weingarten 135 Kilogramm unversteuerten Kaffee sicher. Die beschlagnahmte Ware umfasste 105 Kilogramm Röstkaffee, 7,5 Kilogramm löslichen Kaffee und 22,5 Kilogramm kaffeehaltige Produkte. Die Zöllner leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Ladeninhaber ein und stellten die Ware sicher. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf knapp 300 Euro. Der Fall wurde anschließend an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm übergeben. Röstkaffee, löslicher Kaffee und Kaffeeprodukte unterliegen in Deutschland der Kaffeesteuer, wobei Herstellung, Handel und Verkauf unter der Steueraufsicht des Zolls erfolgen. Auch der private Kauf im Ausland unterliegt grundsätzlich der Besteuerung und damit gegebenenfalls Beschränkungen. Verstöße gegen die Kaffeesteuer gelten als Steuerhinterziehung und werden entsprechend geahndet. Der Zoll führt regelmäßig Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie bei Kaffee-Herstellungsbetrieben, Händlern und in Versandzentren durch. Die jährlichen Einnahmen des Bundes durch die Kaffeesteuer betragen rund eine Milliarde Euro.