Letzte Woche meldete ein 73-jähriger Schweizer bei der Einreise nach Deutschland am Grenzübergang Konstanz-Autobahn eine Tischuhr aus der Mitte des 18. Jahrhunderts nicht beim Zoll an. Gegen den Reisenden wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nach Begleichung der Einfuhrabgaben konnte er die Antiquität mitnehmen. Die weitere Bearbeitung übernahm das Hauptzollamt Karlsruhe.
Letzte Woche meldete ein 73-jähriger Schweizer bei der Einreise nach Deutschland am Grenzübergang Konstanz-Autobahn eine Tischuhr aus der Mitte des 18. Jahrhunderts nicht beim Zoll an. Gegen den Reisenden wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nach Begleichung der Einfuhrabgaben konnte er die Antiquität mitnehmen. Die weitere Bearbeitung übernahm das Hauptzollamt Karlsruhe.