Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Rosenheim in München und den umgebenden Landkreisen wurden bei der letzten Rückreisewelle am 24.10.2025 nicht angemeldeter Goldschmuck im Wert von rund 69.000 Euro sowie zahlreiche Verstöße gegen zoll-, steuer- und einfuhrrechtliche Vorschriften festgestellt.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Rosenheim in München und den umgebenden Landkreisen wurden bei der letzten Rückreisewelle am 24.10.2025 nicht angemeldeter Goldschmuck im Wert von rund 69.000 Euro sowie zahlreiche Verstöße gegen zoll-, steuer- und einfuhrrechtliche Vorschriften festgestellt.