Am 30.07.2026 gegen 20:45 Uhr wurden Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Bad Muskau auf ein Auto mit schwedischem Nummernschild aufmerksam. In dem Fahrzeug befanden sich zwei Syrer. Der Fahrer konnte einen gültigen Pass und einen deutschen Aufenthaltstitel vorweisen, sein Beifahrer jedoch nur einen schwedischen Führerschein. Auf seinem Handy zeigte der Beifahrer zudem einen abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitel. Er muss sich nun wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten und musste nach Polen zurückreisen. Bei der Durchsuchung des Autos entdeckten die Beamten mehrere Ausweisdokumente, die laut Fahrer seinem Bruder gehörten; die Papiere wurden eingezogen.
Am 30.07.2026 gegen 20:45 Uhr wurden Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Bad Muskau auf ein Auto mit schwedischem Nummernschild aufmerksam. In dem Fahrzeug befanden sich zwei Syrer. Der Fahrer konnte einen gültigen Pass und einen deutschen Aufenthaltstitel vorweisen, sein Beifahrer jedoch nur einen schwedischen Führerschein. Auf seinem Handy zeigte der Beifahrer zudem einen abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitel. Er muss sich nun wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten und musste nach Polen zurückreisen. Bei der Durchsuchung des Autos entdeckten die Beamten mehrere Ausweisdokumente, die laut Fahrer seinem Bruder gehörten; die Papiere wurden eingezogen.
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