Hauptzollamt München
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  • Zoll schützt bedrohte Tierarten
    Am 03.03.2026 beteiligt sich das Hauptzollamt München am Tag des Artenschutzes, um auf die Bedeutung des Zolls beim Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten aufmerksam zu machen. Weltweit sind tausende Arten vom Aussterben bedroht, und der Zoll trägt durch seine Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt finden Zöllner jährlich etwa 1.200 Mal geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus im Warenverkehr, Reisegepäck oder in der Post. Besonders der Online-Handel trägt zu einem Anstieg der Aufgriffe bei, wobei fast 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land gelangen. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrregelungen und beschlagnahmt Waren, die ohne erforderliche Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich verbracht werden. Viele Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich geschützte Arten als Souvenirs mitbringen, aber auch der gewerbliche Handel mit geschützten Arten ist ein Problem. #Bedrohung
    Am 03.03.2026 beteiligt sich das Hauptzollamt München am Tag des Artenschutzes, um auf die Bedeutung des Zolls beim Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten aufmerksam zu machen. Weltweit sind tausende Arten vom Aussterben bedroht, und der Zoll trägt durch seine Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt finden Zöllner jährlich etwa 1.200 Mal geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte daraus im Warenverkehr, Reisegepäck oder in der Post. Besonders der Online-Handel trägt zu einem Anstieg der Aufgriffe bei, wobei fast 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land gelangen. Zwischen 2022 und 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrregelungen und beschlagnahmt Waren, die ohne erforderliche Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich verbracht werden. Viele Verstöße werden von Urlaubern begangen, die unwissentlich geschützte Arten als Souvenirs mitbringen, aber auch der gewerbliche Handel mit geschützten Arten ist ein Problem. #Bedrohung
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  • Zoll begrüßt neue Studierende
    Am 01.03.2026 haben 400 junge Menschen ihr duales Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL begonnen, davon zehn beim Hauptzollamt München. Die Leiterin des Hauptzollamts München, Frau Dr. Stephanie Nusser, begrüßte die neuen Zöllnerinnen und Zöllner und wünschte ihnen einen erfolgreichen Start. Das duale Studium dauert drei Jahre und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Phasen. Die fachtheoretischen Teile werden an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und Rostock absolviert, während die Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Ausbildungszollamtes und bei nahegelegenen Zollämtern und Zollfahndungsämtern stattfinden. Nach Abschluss des Studiums als Bachelor of Laws erwartet die jungen Zöllnerinnen und Zöllner eine spannende Tätigkeit in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Zolls. Der ZOLL übernimmt grundsätzlich alle seine geeigneten Nachwuchskräfte und bietet einen sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten. Interessierte können sich noch bis zum 15. April 2026 beim Hauptzollamt München (gehobener Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) für eine Einstellung zum 1. März 2027 bewerben.
    Am 01.03.2026 haben 400 junge Menschen ihr duales Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL begonnen, davon zehn beim Hauptzollamt München. Die Leiterin des Hauptzollamts München, Frau Dr. Stephanie Nusser, begrüßte die neuen Zöllnerinnen und Zöllner und wünschte ihnen einen erfolgreichen Start. Das duale Studium dauert drei Jahre und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Phasen. Die fachtheoretischen Teile werden an den Hochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und Rostock absolviert, während die Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Ausbildungszollamtes und bei nahegelegenen Zollämtern und Zollfahndungsämtern stattfinden. Nach Abschluss des Studiums als Bachelor of Laws erwartet die jungen Zöllnerinnen und Zöllner eine spannende Tätigkeit in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Zolls. Der ZOLL übernimmt grundsätzlich alle seine geeigneten Nachwuchskräfte und bietet einen sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten. Interessierte können sich noch bis zum 15. April 2026 beim Hauptzollamt München (gehobener Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) für eine Einstellung zum 1. März 2027 bewerben.
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  • Mindestlohnkontrollen decken Unregelmäßigkeiten auf
    Am 26.02.2026 führte das Hauptzollamt München (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eine Prüfaktion zum Mindestlohn in verschiedenen Betrieben in München durch. Rund 100 Beamte kontrollierten 57 Betriebe, darunter Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Transportgewerbe, Baugewerbe und Friseurbetriebe. Dabei wurden etwa 150 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Zöllner wurden von 18 Kräften der Polizei und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt. In über 100 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine vertiefte Überprüfung erfordern. In rund 30 Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Weitere Verdachtsmomente ergaben sich, die zusätzliche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit notwendig machen. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten umfassen rund 50 Fälle der Beitragsvorenthaltung, vier Fälle von Scheinselbstständigkeit sowie 23 Sachverhalte im Zusammenhang mit unerlaubter Ausländerbeschäftigung, insbesondere Arbeiten ohne entsprechende Genehmigung. Die Auswertung der Unterlagen wird in den kommenden Wochen erfolgen.
    Am 26.02.2026 führte das Hauptzollamt München (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eine Prüfaktion zum Mindestlohn in verschiedenen Betrieben in München durch. Rund 100 Beamte kontrollierten 57 Betriebe, darunter Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Transportgewerbe, Baugewerbe und Friseurbetriebe. Dabei wurden etwa 150 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Zöllner wurden von 18 Kräften der Polizei und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt. In über 100 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine vertiefte Überprüfung erfordern. In rund 30 Fällen besteht der Verdacht auf Verstöße gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Weitere Verdachtsmomente ergaben sich, die zusätzliche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit notwendig machen. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten umfassen rund 50 Fälle der Beitragsvorenthaltung, vier Fälle von Scheinselbstständigkeit sowie 23 Sachverhalte im Zusammenhang mit unerlaubter Ausländerbeschäftigung, insbesondere Arbeiten ohne entsprechende Genehmigung. Die Auswertung der Unterlagen wird in den kommenden Wochen erfolgen.
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  • Große Menge gefälschter Markenware entdeckt
    Am 24.02.2026 hat das Zollamt Garching-Hochbrück bei einer stichprobenartigen Warenkontrolle eine erhebliche Menge gefälschter Markenware sichergestellt. Bei der Überprüfung eines Lkw mit einer Gesamtladung von über 15 Tonnen Bettwäsche aus der Türkei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Sendung gegen die Rechte von 47 bekannten Marken verstößt. Auf der Ware waren überwiegend Abbildungen von Charakteren aus Kinderserien und -filmen sowie von diversen Fußballvereinen zu sehen. Wegen des Verdachts einer unerlaubten Einfuhr von Markenfälschungen wurde die Sendung angehalten. Nach bisherigen Erkenntnissen bestätigten fast alle betroffenen Markeninhaber, dass es sich bei den aufgegriffenen Produkten um Fälschungen handelte. Neben den gefälschten Produkten wurden auch Teile der Sendung, die keine Markenrechtsverletzung darstellten, aufgrund fehlender Textilkennzeichnung als nicht einfuhrfähig eingestuft. Diese Waren entsprachen nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards für den Handel in der Europäischen Union und wurden ebenfalls zurückgehalten. Gegen den Einführer der Ware wurde aufgrund des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Markengesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
    Am 24.02.2026 hat das Zollamt Garching-Hochbrück bei einer stichprobenartigen Warenkontrolle eine erhebliche Menge gefälschter Markenware sichergestellt. Bei der Überprüfung eines Lkw mit einer Gesamtladung von über 15 Tonnen Bettwäsche aus der Türkei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Sendung gegen die Rechte von 47 bekannten Marken verstößt. Auf der Ware waren überwiegend Abbildungen von Charakteren aus Kinderserien und -filmen sowie von diversen Fußballvereinen zu sehen. Wegen des Verdachts einer unerlaubten Einfuhr von Markenfälschungen wurde die Sendung angehalten. Nach bisherigen Erkenntnissen bestätigten fast alle betroffenen Markeninhaber, dass es sich bei den aufgegriffenen Produkten um Fälschungen handelte. Neben den gefälschten Produkten wurden auch Teile der Sendung, die keine Markenrechtsverletzung darstellten, aufgrund fehlender Textilkennzeichnung als nicht einfuhrfähig eingestuft. Diese Waren entsprachen nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards für den Handel in der Europäischen Union und wurden ebenfalls zurückgehalten. Gegen den Einführer der Ware wurde aufgrund des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Markengesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
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  • Frau schmuggelt Gold in Nudeln
    Am 08.01.2026 versuchte eine 23-jährige Frau, Goldschmuck, versteckt in Instant Nudeln, über den Münchner Flughafen nach Deutschland zu schmuggeln. Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
    Am 08.01.2026 versuchte eine 23-jährige Frau, Goldschmuck, versteckt in Instant Nudeln, über den Münchner Flughafen nach Deutschland zu schmuggeln. Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
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  • Bauunternehmen zahlt nicht den tariflichen Mindestlohn
    Am Freitag, 07.11.2025, zahlte ein Bauunternehmen aus München nicht den tariflichen Mindestlohn an entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und dokumentierte nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Vermögenswerte des Unternehmens wurden gepfändet und 95.000 Euro wurden eingezogen.
    Am Freitag, 07.11.2025, zahlte ein Bauunternehmen aus München nicht den tariflichen Mindestlohn an entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und dokumentierte nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Vermögenswerte des Unternehmens wurden gepfändet und 95.000 Euro wurden eingezogen.
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  • Sieben lebende Tunesische Landschildkröten im Handgepäck entdeckt
    Am 16.10.2025 entdeckten Zollbeamte am Hauptzollamt München sieben lebende Tunesische Landschildkröten im Transitgepäck eines Reisenden, versteckt in Eiscremeboxen ohne Nahrung und Wasser, teilweise mit Klebeband fixiert. Da keine Artenschutzdokumente vorlagen, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die beschlagnahmten Tiere wurden in die Reptilienauffangstation München gebracht. Das Zollfahndungsamt München führt die Ermittlungen.
    Am 16.10.2025 entdeckten Zollbeamte am Hauptzollamt München sieben lebende Tunesische Landschildkröten im Transitgepäck eines Reisenden, versteckt in Eiscremeboxen ohne Nahrung und Wasser, teilweise mit Klebeband fixiert. Da keine Artenschutzdokumente vorlagen, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die beschlagnahmten Tiere wurden in die Reptilienauffangstation München gebracht. Das Zollfahndungsamt München führt die Ermittlungen.
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  • Paar wegen Zigarettenschmuggel verhaftet
    Am 10.10.2025 kontrollierten Zöllner am Münchner Flughafen ein Ehepaar, das den grünen Ausgang passiert hatte. Dabei wurden 600.000 Zigaretten in Kartons entdeckt, was zur vorläufigen Festnahme des Paares und zur Einleitung eines Strafverfahrens führte. Der Steuerschaden beträgt circa 100.000 Euro. Das Zollfahndungsamt München führt die Ermittlungen.
    Am 10.10.2025 kontrollierten Zöllner am Münchner Flughafen ein Ehepaar, das den grünen Ausgang passiert hatte. Dabei wurden 600.000 Zigaretten in Kartons entdeckt, was zur vorläufigen Festnahme des Paares und zur Einleitung eines Strafverfahrens führte. Der Steuerschaden beträgt circa 100.000 Euro. Das Zollfahndungsamt München führt die Ermittlungen.
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