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- In München versuchte ein Reisender, getrocknetes Waranfleisch über den Flughafen in das Bundesgebiet zu schmuggeln. Bei der Kontrolle eines Fluges aus Nigeria am 05. September 2025 entdeckten Zöllner das Fleisch in dessen Reisegepäck. Der Reisende gab an, das Fleisch als Geschenk für Verwandte mitgebracht zu haben. Die notwendigen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für die Einfuhr konnten nicht vorgelegt werden. Das Veterinäramt ordnete die Vernichtung des Fleisches aufgrund hygienischer und gesundheitlicher Bedenken an. Die Einfuhr solcher Tierprodukte ohne Zulassung stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar.In München versuchte ein Reisender, getrocknetes Waranfleisch über den Flughafen in das Bundesgebiet zu schmuggeln. Bei der Kontrolle eines Fluges aus Nigeria am 05. September 2025 entdeckten Zöllner das Fleisch in dessen Reisegepäck. Der Reisende gab an, das Fleisch als Geschenk für Verwandte mitgebracht zu haben. Die notwendigen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für die Einfuhr konnten nicht vorgelegt werden. Das Veterinäramt ordnete die Vernichtung des Fleisches aufgrund hygienischer und gesundheitlicher Bedenken an. Die Einfuhr solcher Tierprodukte ohne Zulassung stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar.0 Infos 0 Geteilt 23 Ansichten
- In München informierte das Hauptzollamt am 02. September 2025 über wichtige Reisebestimmungen. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die zulässigen Mengen an Waren informieren, um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden. Die Website www.zoll.de und die Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" bieten detaillierte Informationen.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Helgoland, Grönland) gelten abgabenfreie Mengen- und Wertgrenzen pro Person (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung; 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis 22% Alkohol) oder 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier oder eine anteilige Zusammenstellung; Arzneimittel in persönlicher Bedarfsmenge; Substitute für Tabakwaren (ab 17 Jahren) und andere Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flug-/Seereisen, 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren). Die Waren mit besonderen Mengengrenzen werden beim Warenwert nicht berücksichtigt. Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, außer für Genussmittel (Alkohol, Tabak, Kaffee). Hier gelten ebenfalls nationale Verbrauchsteuern und Richtmengen. Die Freimengen gelten nur, wenn die Waren mit dem selben Transportmittel wie die Reisenden eingeführt werden.
Der Zoll rät, auf Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen zu verzichten. Der Handel damit ist streng reglementiert, Verstöße werden mit Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder Strafen geahndet. Die Website www.artenschutz-online.de bietet weitere Informationen.In München informierte das Hauptzollamt am 02. September 2025 über wichtige Reisebestimmungen. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die zulässigen Mengen an Waren informieren, um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden. Die Website www.zoll.de und die Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" bieten detaillierte Informationen.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Helgoland, Grönland) gelten abgabenfreie Mengen- und Wertgrenzen pro Person (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung; 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis 22% Alkohol) oder 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier oder eine anteilige Zusammenstellung; Arzneimittel in persönlicher Bedarfsmenge; Substitute für Tabakwaren (ab 17 Jahren) und andere Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flug-/Seereisen, 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren). Die Waren mit besonderen Mengengrenzen werden beim Warenwert nicht berücksichtigt. Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, außer für Genussmittel (Alkohol, Tabak, Kaffee). Hier gelten ebenfalls nationale Verbrauchsteuern und Richtmengen. Die Freimengen gelten nur, wenn die Waren mit dem selben Transportmittel wie die Reisenden eingeführt werden.
Der Zoll rät, auf Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen zu verzichten. Der Handel damit ist streng reglementiert, Verstöße werden mit Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder Strafen geahndet. Die Website www.artenschutz-online.de bietet weitere Informationen.0 Infos 0 Geteilt 20 Ansichten - Am 01. September 2025 begannen 74 junge Menschen beim Hauptzollamt München ihre Ausbildung im mittleren Zolldienst oder ihr Studium im gehobenen Dienst. Gleichzeitig startete der IT-Nachwuchs im gehobenen Dienst mit einem dualen Studium Verwaltungsinformatik. Die dreijährigen dualen Studiengänge führen zum Abschluss "Bachelor of Law" (LL.B.) bzw. "Bachelor of Science" (B.Sc.). Die zweijährige Ausbildung im mittleren Dienst berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt. Die praktischen Phasen absolvieren die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen des Hauptzollamts München, bei nahegelegenen Zollämtern und Zollfahndungsämtern sowie der Generalzolldirektion. Die Verwaltungsinformatiker absolvieren ihre Praxisphasen in verschiedenen IT-Bereichen der Generalzolldirektion, in der Digitalen Forensik bei Hauptzollämtern bzw. Zollfahndungsämtern. Nach dem Abschluss finden die Absolventen Verwendung in verschiedenen Aufgabenbereichen des Zolls, von der Sachbearbeitung bis zur Spezialeinheit. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte. Verwaltungsinformatiker finden vorzugsweise im Bereich der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung, bei Projektarbeiten oder der Datenbankbetreuung Verwendung.Am 01. September 2025 begannen 74 junge Menschen beim Hauptzollamt München ihre Ausbildung im mittleren Zolldienst oder ihr Studium im gehobenen Dienst. Gleichzeitig startete der IT-Nachwuchs im gehobenen Dienst mit einem dualen Studium Verwaltungsinformatik. Die dreijährigen dualen Studiengänge führen zum Abschluss "Bachelor of Law" (LL.B.) bzw. "Bachelor of Science" (B.Sc.). Die zweijährige Ausbildung im mittleren Dienst berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt. Die praktischen Phasen absolvieren die Auszubildenden in verschiedenen Bereichen des Hauptzollamts München, bei nahegelegenen Zollämtern und Zollfahndungsämtern sowie der Generalzolldirektion. Die Verwaltungsinformatiker absolvieren ihre Praxisphasen in verschiedenen IT-Bereichen der Generalzolldirektion, in der Digitalen Forensik bei Hauptzollämtern bzw. Zollfahndungsämtern. Nach dem Abschluss finden die Absolventen Verwendung in verschiedenen Aufgabenbereichen des Zolls, von der Sachbearbeitung bis zur Spezialeinheit. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte. Verwaltungsinformatiker finden vorzugsweise im Bereich der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung, bei Projektarbeiten oder der Datenbankbetreuung Verwendung.0 Infos 0 Geteilt 39 Ansichten
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