In München versuchte ein Reisender, getrocknetes Waranfleisch über den Flughafen in das Bundesgebiet zu schmuggeln. Bei der Kontrolle eines Fluges aus Nigeria am 05. September 2025 entdeckten Zöllner das Fleisch in dessen Reisegepäck. Der Reisende gab an, das Fleisch als Geschenk für Verwandte mitgebracht zu haben. Die notwendigen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für die Einfuhr konnten nicht vorgelegt werden. Das Veterinäramt ordnete die Vernichtung des Fleisches aufgrund hygienischer und gesundheitlicher Bedenken an. Die Einfuhr solcher Tierprodukte ohne Zulassung stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar.
In München versuchte ein Reisender, getrocknetes Waranfleisch über den Flughafen in das Bundesgebiet zu schmuggeln. Bei der Kontrolle eines Fluges aus Nigeria am 05. September 2025 entdeckten Zöllner das Fleisch in dessen Reisegepäck. Der Reisende gab an, das Fleisch als Geschenk für Verwandte mitgebracht zu haben. Die notwendigen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für die Einfuhr konnten nicht vorgelegt werden. Das Veterinäramt ordnete die Vernichtung des Fleisches aufgrund hygienischer und gesundheitlicher Bedenken an. Die Einfuhr solcher Tierprodukte ohne Zulassung stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit dar.
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