In München informierte das Hauptzollamt am 02. September 2025 über wichtige Reisebestimmungen. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die zulässigen Mengen an Waren informieren, um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden. Die Website www.zoll.de und die Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" bieten detaillierte Informationen.



Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Helgoland, Grönland) gelten abgabenfreie Mengen- und Wertgrenzen pro Person (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung; 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis 22% Alkohol) oder 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier oder eine anteilige Zusammenstellung; Arzneimittel in persönlicher Bedarfsmenge; Substitute für Tabakwaren (ab 17 Jahren) und andere Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flug-/Seereisen, 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren). Die Waren mit besonderen Mengengrenzen werden beim Warenwert nicht berücksichtigt. Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, außer für Genussmittel (Alkohol, Tabak, Kaffee). Hier gelten ebenfalls nationale Verbrauchsteuern und Richtmengen. Die Freimengen gelten nur, wenn die Waren mit dem selben Transportmittel wie die Reisenden eingeführt werden.



Der Zoll rät, auf Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen zu verzichten. Der Handel damit ist streng reglementiert, Verstöße werden mit Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder Strafen geahndet. Die Website www.artenschutz-online.de bietet weitere Informationen.
In München informierte das Hauptzollamt am 02. September 2025 über wichtige Reisebestimmungen. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die zulässigen Mengen an Waren informieren, um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden. Die Website www.zoll.de und die Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" bieten detaillierte Informationen.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. Helgoland, Grönland) gelten abgabenfreie Mengen- und Wertgrenzen pro Person (ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung; 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkohol) oder 2 Liter alkoholische Getränke (bis 22% Alkohol) oder 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier oder eine anteilige Zusammenstellung; Arzneimittel in persönlicher Bedarfsmenge; Substitute für Tabakwaren (ab 17 Jahren) und andere Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flug-/Seereisen, 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren). Die Waren mit besonderen Mengengrenzen werden beim Warenwert nicht berücksichtigt. Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, außer für Genussmittel (Alkohol, Tabak, Kaffee). Hier gelten ebenfalls nationale Verbrauchsteuern und Richtmengen. Die Freimengen gelten nur, wenn die Waren mit dem selben Transportmittel wie die Reisenden eingeführt werden.

Der Zoll rät, auf Souvenirs aus geschützten Tieren und Pflanzen zu verzichten. Der Handel damit ist streng reglementiert, Verstöße werden mit Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder Strafen geahndet. Die Website www.artenschutz-online.de bietet weitere Informationen.
0 Geteilt 21 Ansichten
Teilen
FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com