Hauptzollamt Dortmund
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  • Illegale Beschäftigung in Nagelstudio aufgedeckt
    Am 09.06.2026 gegen 12:53 Uhr überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Bochum. Dabei wurden drei vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 27 Jahren ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einer der Männer wies sich mit einem gefälschten ungarischen Aufenthaltstitel aus, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Vernehmung mit Dolmetscher dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sie sollten am Folgetag von den Ausländerbehörden übernommen werden. Gegen den Arbeitgeber wurden Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
    Am 09.06.2026 gegen 12:53 Uhr überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Bochum. Dabei wurden drei vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 27 Jahren ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einer der Männer wies sich mit einem gefälschten ungarischen Aufenthaltstitel aus, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Vernehmung mit Dolmetscher dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sie sollten am Folgetag von den Ausländerbehörden übernommen werden. Gegen den Arbeitgeber wurden Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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  • Illegaler Aufenthalt und Beschäftigung bei Tankstellenkontrolle
    Am 03.06.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Tankstelle in Gelsenkirchen. In der Werkstatt wurde ein 36-jähriger Kosovare angetroffen, der an einem Motorblock arbeitete. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen seinen Pass ein. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ist für die Abschiebung zuständig. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
    Am 03.06.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Tankstelle in Gelsenkirchen. In der Werkstatt wurde ein 36-jähriger Kosovare angetroffen, der an einem Motorblock arbeitete. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen seinen Pass ein. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ist für die Abschiebung zuständig. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
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  • Illegale Beschäftigung im Friseursalon
    Am 30.05.2026 gegen 12 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Friseurgeschäft in Bergkamen. Dabei wurde ein 26-jähriger türkischer Asylbewerber beim Haareschneiden angetroffen. Er wies sich mit einer seit Februar abgelaufenen Aufenthaltsgestattung aus. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da er zudem zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde er vorläufig festgenommen und an die Ausländerbehörde übergeben. Die Verlobte des Mannes erschien und gab an, dass am Folgetag die Hochzeit geplant war. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
    Am 30.05.2026 gegen 12 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Friseurgeschäft in Bergkamen. Dabei wurde ein 26-jähriger türkischer Asylbewerber beim Haareschneiden angetroffen. Er wies sich mit einer seit Februar abgelaufenen Aufenthaltsgestattung aus. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da er zudem zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde er vorläufig festgenommen und an die Ausländerbehörde übergeben. Die Verlobte des Mannes erschien und gab an, dass am Folgetag die Hochzeit geplant war. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
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  • Illegale Beschäftigung in Massagesalon
    Am 28.05.2026 gegen 11:00 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Massagesalon in Dortmund. Fünf chinesische Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren wurden vorläufig festgenommen, da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Eine 48-jährige Frau versuchte zu fliehen und leistete Widerstand bei der Festnahme. Die Frauen wurden vernommen und den Ausländerbehörden übergeben. Gegen den Arbeitgeber wird wegen illegaler Beschäftigung ermittelt, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zudem besteht der Verdacht auf illegale sexuelle Dienstleistungen. Die Ermittlungen dauern.
    Am 28.05.2026 gegen 11:00 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Massagesalon in Dortmund. Fünf chinesische Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren wurden vorläufig festgenommen, da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Eine 48-jährige Frau versuchte zu fliehen und leistete Widerstand bei der Festnahme. Die Frauen wurden vernommen und den Ausländerbehörden übergeben. Gegen den Arbeitgeber wird wegen illegaler Beschäftigung ermittelt, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zudem besteht der Verdacht auf illegale sexuelle Dienstleistungen. Die Ermittlungen dauern.
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  • Zollkontrolle endet mit Strafverfahren
    Am 01.04.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises das Lager eines Lebensmittelhändlers in Lünen-Horstmar. Ein Streifenteam hielt ein Firmenfahrzeug an und überprüfte den Fahrer. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan wies sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel aus. Die Zollbeamten leiteten vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der Mann bereits seit 2024 für das Unternehmen tätig war und sogar eine Lohnabrechnung mit sich führte. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.
    Am 01.04.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises das Lager eines Lebensmittelhändlers in Lünen-Horstmar. Ein Streifenteam hielt ein Firmenfahrzeug an und überprüfte den Fahrer. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan wies sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel aus. Die Zollbeamten leiteten vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der Mann bereits seit 2024 für das Unternehmen tätig war und sogar eine Lohnabrechnung mit sich führte. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.
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  • Zoll stellt unversteuerte Vapes sicher
    Am 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund. An drei Ständen stellten die Zöllner insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicher. Der festgestellte Steuerschaden beträgt 6.126,40 Euro. Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
    Am 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund. An drei Ständen stellten die Zöllner insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicher. Der festgestellte Steuerschaden beträgt 6.126,40 Euro. Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
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  • Frau mit Diazepam erwischt
    Am 19.03.2026 passierte eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien nach der Landung am Dortmunder Flughafen ebenfalls den grünen Ausgang. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, wobei zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente darüber lag. Die Reisende hatte die Tabletten umgepackt, sodass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten enthielt. Die erforderlichen Einfuhrdokumente für die Betäubungsmittel konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen. Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein und stellten die Tabletten sicher.
    Am 19.03.2026 passierte eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien nach der Landung am Dortmunder Flughafen ebenfalls den grünen Ausgang. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, wobei zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente darüber lag. Die Reisende hatte die Tabletten umgepackt, sodass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten enthielt. Die erforderlichen Einfuhrdokumente für die Betäubungsmittel konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen. Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein und stellten die Tabletten sicher.
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  • Drei Schmuggler gestoppt
    Am 18.03.2026 stoppten Zollbeamte am Dortmunder Flughafen einen aus der Türkei einreisenden 45-jährigen Mann, der den grünen Ausgang passierte. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner 1.860 Stück Zigaretten und 400 Gramm Tabak für Zigaretten, welche die erlaubte Richtmenge überschritten. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein und stellten die Zigaretten sowie den Tabak sicher. Am Nachmittag des gleichen Tages wollte ein 46-jähriger Mann aus Armenien den Zollbereich verlassen, ohne seine Waren ordnungsgemäß anzumelden. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner 200 Stück Zigaretten zu viel und eine Goldkette mit 18 Karat im Wert von über 40.000 Euro. Die Einfuhrabgaben für die nicht angemeldete Halskette liegen bei 8.899,02 Euro. Auch in diesem Fall leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein und stellten die Zigaretten sowie die Goldkette sicher.
    Am 18.03.2026 stoppten Zollbeamte am Dortmunder Flughafen einen aus der Türkei einreisenden 45-jährigen Mann, der den grünen Ausgang passierte. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner 1.860 Stück Zigaretten und 400 Gramm Tabak für Zigaretten, welche die erlaubte Richtmenge überschritten. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein und stellten die Zigaretten sowie den Tabak sicher. Am Nachmittag des gleichen Tages wollte ein 46-jähriger Mann aus Armenien den Zollbereich verlassen, ohne seine Waren ordnungsgemäß anzumelden. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner 200 Stück Zigaretten zu viel und eine Goldkette mit 18 Karat im Wert von über 40.000 Euro. Die Einfuhrabgaben für die nicht angemeldete Halskette liegen bei 8.899,02 Euro. Auch in diesem Fall leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein und stellten die Zigaretten sowie die Goldkette sicher.
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  • Festnahmen im Nagelstudio
    Am 16.03.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises die Arbeitnehmer in einem Fingernagelstudio in Kamen. Im Nagelstudio wurden eine 25-jährige vietnamesische Staatsangehörige und ein 28-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger angetroffen, die sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren konnten. Da beide Personen nicht im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels waren, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, mussten sie die Arbeiten an den Kunden unverzüglich einstellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte der Mann anhand seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Er war bereits durch eine Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Beide Personen wurden nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
    Am 16.03.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises die Arbeitnehmer in einem Fingernagelstudio in Kamen. Im Nagelstudio wurden eine 25-jährige vietnamesische Staatsangehörige und ein 28-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger angetroffen, die sich mit keinerlei Ausweisdokumenten gegenüber den Beamten legitimieren konnten. Da beide Personen nicht im Besitz eines nationalen Aufenthaltstitels waren, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, mussten sie die Arbeiten an den Kunden unverzüglich einstellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte der Mann anhand seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Er war bereits durch eine Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Beide Personen wurden nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet über den weiteren Verbleib im Bundesgebiet. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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  • 400 neue Zollbeamte vereidigt
    Am 02.03.2026 starteten 400 Nachwuchskräfte bundesweit ihr Studium beim Zoll, womit sie zu den rund 48.000 Zöllnerinnen und Zöllnern in Deutschland gehören. Sechs dieser Nachwuchskräfte wurden beim Hauptzollamt Dortmund vereidigt. Ebenfalls am 1. März 2026 begann für den IT-Nachwuchs des gehobenen Dienstes das duale Studium Verwaltungsinformatik. Die Berufseinsteiger absolvieren ein dreijähriges Studium, in dem sich Theorie und Praxis abwechseln und aufeinander aufbauen. Die fachtheoretischen Teile finden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster statt, während die Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Ausbildungshauptzollamts, nahe gelegenen Zollämtern und Zollfahndungsämtern sowie geeigneten Bereichen der Generalzolldirektion absolviert werden. Nach Abschluss des Studiums erwarten die jungen Zöllnerinnen und Zöllner vielfältige Aufgabenbereiche, von Sachbearbeitung bis Spezialeinheit und von Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Zollfahndung. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte, wobei Verwaltungsinformatiker vorzugsweise in der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung, diversen Projektarbeiten oder bei der Betreuung von Datenbanken eingesetzt werden. Interessierte können sich noch bis zum 15. April 2026 beim Hauptzollamt Dortmund (gehobener Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) für eine Einstellung zum 1. März 2027 bewerben.
    Am 02.03.2026 starteten 400 Nachwuchskräfte bundesweit ihr Studium beim Zoll, womit sie zu den rund 48.000 Zöllnerinnen und Zöllnern in Deutschland gehören. Sechs dieser Nachwuchskräfte wurden beim Hauptzollamt Dortmund vereidigt. Ebenfalls am 1. März 2026 begann für den IT-Nachwuchs des gehobenen Dienstes das duale Studium Verwaltungsinformatik. Die Berufseinsteiger absolvieren ein dreijähriges Studium, in dem sich Theorie und Praxis abwechseln und aufeinander aufbauen. Die fachtheoretischen Teile finden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster statt, während die Praxisphasen in verschiedenen Bereichen des Ausbildungshauptzollamts, nahe gelegenen Zollämtern und Zollfahndungsämtern sowie geeigneten Bereichen der Generalzolldirektion absolviert werden. Nach Abschluss des Studiums erwarten die jungen Zöllnerinnen und Zöllner vielfältige Aufgabenbereiche, von Sachbearbeitung bis Spezialeinheit und von Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Zollfahndung. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte, wobei Verwaltungsinformatiker vorzugsweise in der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung, diversen Projektarbeiten oder bei der Betreuung von Datenbanken eingesetzt werden. Interessierte können sich noch bis zum 15. April 2026 beim Hauptzollamt Dortmund (gehobener Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) für eine Einstellung zum 1. März 2027 bewerben.
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  • Illegale Arbeiter vorläufig festgenommen
    Am 25.02.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Fingernagelstudio in Bochum. Sechs vietnamesische Arbeitnehmer wurden in dem Nagelstudio angetroffen. Eine 30-jährige Arbeitnehmerin konnte sich nur mit einem abgelaufenen ungarischen Aufenthaltstitel ausweisen. Ein 23-jähriger Arbeitnehmer versuchte, sich mit einer gefälschten tschechischen ID-Card auszuweisen. Die Beamten nahmen die beiden Arbeitnehmer vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Gegen den Mann wurde zusätzlich ein Verfahren wegen Ausweismissbrauchs eingeleitet..
    Am 25.02.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Fingernagelstudio in Bochum. Sechs vietnamesische Arbeitnehmer wurden in dem Nagelstudio angetroffen. Eine 30-jährige Arbeitnehmerin konnte sich nur mit einem abgelaufenen ungarischen Aufenthaltstitel ausweisen. Ein 23-jähriger Arbeitnehmer versuchte, sich mit einer gefälschten tschechischen ID-Card auszuweisen. Die Beamten nahmen die beiden Arbeitnehmer vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Gegen den Mann wurde zusätzlich ein Verfahren wegen Ausweismissbrauchs eingeleitet..
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  • Nigerianer zur Abschiebung in Gewahrsam
    Am 18.02.2026 wurde im Rahmen einer Kontrolle in Unna ein 39-jähriger nigerianischer Staatsbürger entdeckt, der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Er wurde nach seiner Vernehmung in das Polizeigewahrsam eingeliefert, da er seit drei Jahren untergetaucht war und nun abgeschoben werden soll. Die weiteren Beschuldigten wurden an die zuständigen Ausländerbehörden übergeben.
    Am 18.02.2026 wurde im Rahmen einer Kontrolle in Unna ein 39-jähriger nigerianischer Staatsbürger entdeckt, der zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Er wurde nach seiner Vernehmung in das Polizeigewahrsam eingeliefert, da er seit drei Jahren untergetaucht war und nun abgeschoben werden soll. Die weiteren Beschuldigten wurden an die zuständigen Ausländerbehörden übergeben.
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  • Illegale Beschäftigung aufgedeckt
    Am 18.02.2026 überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Logistikzentrum in Unna. 33 Männer aus China, Ghana, Nigeria und der Elfenbeinküste wurden ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel illegal beschäftigt. Strafverfahren wurden eingeleitet und die Männer vorläufig festgenommen. Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, illegaler Beschäftigung, Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.
    Am 18.02.2026 überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Logistikzentrum in Unna. 33 Männer aus China, Ghana, Nigeria und der Elfenbeinküste wurden ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel illegal beschäftigt. Strafverfahren wurden eingeleitet und die Männer vorläufig festgenommen. Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, illegaler Beschäftigung, Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.
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  • Schrotthändler ohne Aufenthaltstitel festgenommen
    Am 12.02.2026 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Beamten der Verkehrsdirektion Verkehrskontrollen in Bottrop durch. Dabei wurde ein Schrotthändler ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne Fahrerlaubnis angetroffen. Die Beamten nahmen den Mann fest und leiteten entsprechende Ermittlungen ein. Die gemeinsamen Kontrollen dienen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
    Am 12.02.2026 führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Beamten der Verkehrsdirektion Verkehrskontrollen in Bottrop durch. Dabei wurde ein Schrotthändler ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne Fahrerlaubnis angetroffen. Die Beamten nahmen den Mann fest und leiteten entsprechende Ermittlungen ein. Die gemeinsamen Kontrollen dienen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
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  • Zoll führt Kontrollen durch
    Am 30.01.2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei und dem Gewerbeamt der Stadt Dortmund Kontrollen in der Dortmunder Innenstadt, der Nordstadt und weiteren Stadt
    Am 30.01.2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei und dem Gewerbeamt der Stadt Dortmund Kontrollen in der Dortmunder Innenstadt, der Nordstadt und weiteren Stadt
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  • Georgierin wegen illegalen Aufenthalts festgenommen
    Am 26.01.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Teestube in Marl. Dabei wurde eine 39-jährige georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die sich lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen konnte. Da georgische Staatsangehörige für eine Beschäftigung einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, und die Frau diesen nicht vorlegen konnte, wurde sie vorläufig festgenommen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren weiteren Verbleib entscheidet. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
    Am 26.01.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Teestube in Marl. Dabei wurde eine 39-jährige georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die sich lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen konnte. Da georgische Staatsangehörige für eine Beschäftigung einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt, und die Frau diesen nicht vorlegen konnte, wurde sie vorläufig festgenommen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde eingeleitet. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl übergeben, die über ihren weiteren Verbleib entscheidet. Gegen den Arbeitgeber wird ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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  • Razzia gegen Bandenkriminalität
    Am 10.12.2025 führte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum Einsätze im Ruhrgebiet und Berlin gegen Bandenkriminalität durch. Beschuldigte stehen im Verdacht, Sozialleistungen in Höhe von 175.000 EUR und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 293.000 EUR veruntreut zu haben, sowie Umsatzsteuern in Höhe von 1,8 Millionen EUR verkürzt zu haben.
    Am 10.12.2025 führte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum Einsätze im Ruhrgebiet und Berlin gegen Bandenkriminalität durch. Beschuldigte stehen im Verdacht, Sozialleistungen in Höhe von 175.000 EUR und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 293.000 EUR veruntreut zu haben, sowie Umsatzsteuern in Höhe von 1,8 Millionen EUR verkürzt zu haben.
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  • 110 Kilo in Holzkisten
    Am Dienstag, 25.11.2025, stellten Zollbeamte in einer aus Spanien gelieferten Sendung, bestehend aus zwei Holzkisten, knapp 110 Kilo Marihuana sicher. Die Lieferung sollte an einem öffentlich zugänglichen Ort abgestellt werden. In der ersten Holzkiste, die Basaltsteine enthielt, entdeckten die Zöllner in einem doppelten Boden 31.03.2025 In der zweiten Holzkiste befanden sich ausschließlich Kartons mit 65 Paketen Marihuana. Der Wert des sichergestellten Marihuanas liegt bei ca. 750.000 Euro.
    Am Dienstag, 25.11.2025, stellten Zollbeamte in einer aus Spanien gelieferten Sendung, bestehend aus zwei Holzkisten, knapp 110 Kilo Marihuana sicher. Die Lieferung sollte an einem öffentlich zugänglichen Ort abgestellt werden. In der ersten Holzkiste, die Basaltsteine enthielt, entdeckten die Zöllner in einem doppelten Boden 31.03.2025 In der zweiten Holzkiste befanden sich ausschließlich Kartons mit 65 Paketen Marihuana. Der Wert des sichergestellten Marihuanas liegt bei ca. 750.000 Euro.
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  • 23 illegal Beschäftigte entdeckt
    Am 28.10.2025 überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Logistikzentrum in Bochum-Wattenscheid und stellten 23 illegal beschäftigte Arbeitnehmer fest. Elf Personen konnten sich nicht ausweisen und wurden vorläufig festgenommen. Gegen den Arbeitgeber wird wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, illegaler Beschäftigung, Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.
    Am 28.10.2025 überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Logistikzentrum in Bochum-Wattenscheid und stellten 23 illegal beschäftigte Arbeitnehmer fest. Elf Personen konnten sich nicht ausweisen und wurden vorläufig festgenommen. Gegen den Arbeitgeber wird wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, illegaler Beschäftigung, Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.
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  • Fünf Ausländer ohne gültige Visa
    Am 22.10.2025 überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund in Gladbeck Glasfaserarbeiten und stellten dabei fünf ausländische Staatsangehörige (vier Usbeken, ein Turkmenen) ohne gültige Visa oder Aufenthaltstitel fest. Gegen die Männer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und sie wurden vorläufig festgenommen, wobei einer der Usbeken bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts aufgefallen war. Nach den Vernehmungen wurden die Beschuldigten an die Ausländerbehörde übergeben. Gegen den Arbeitgeber mit Firmensitz in Polen wird wegen der Entsendung der Arbeitnehmer ermittelt.
    Am 22.10.2025 überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund in Gladbeck Glasfaserarbeiten und stellten dabei fünf ausländische Staatsangehörige (vier Usbeken, ein Turkmenen) ohne gültige Visa oder Aufenthaltstitel fest. Gegen die Männer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und sie wurden vorläufig festgenommen, wobei einer der Usbeken bereits zuvor wegen illegalen Aufenthalts aufgefallen war. Nach den Vernehmungen wurden die Beschuldigten an die Ausländerbehörde übergeben. Gegen den Arbeitgeber mit Firmensitz in Polen wird wegen der Entsendung der Arbeitnehmer ermittelt.
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  • Hohe Bargeldsummen am Flughafen entdeckt
    Am Flughafen Dortmund wurden im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des Barmittelverkehrs an drei Tagen im September 2025 insgesamt 1.892 Personen und 675 Gepäckstücke kontrolliert. Dabei wurden 532.022 Euro in 60 Fällen festgestellt. Fünfzehnmal wurden Barmittel über 10.000 Euro nicht angemeldet, was zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Fünfmal wurden insgesamt 46.700 Euro sichergestellt und Clearingverfahren eingeleitet. Zwei Ermittlungsverfahren wegen versuchter mittelbarer Ausfuhr von Barmitteln nach Russland wurden eingeleitet und 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt. Die Daten der übrigen Fälle wurden an Landesfinanzverwaltungen und Sozialleistungsträger zur Prüfung von Steuerhinterziehung bzw. Sozialleistungsmissbrauch weitergeleitet.
    Am Flughafen Dortmund wurden im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des Barmittelverkehrs an drei Tagen im September 2025 insgesamt 1.892 Personen und 675 Gepäckstücke kontrolliert. Dabei wurden 532.022 Euro in 60 Fällen festgestellt. Fünfzehnmal wurden Barmittel über 10.000 Euro nicht angemeldet, was zu sechs Verwarnungen und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Fünfmal wurden insgesamt 46.700 Euro sichergestellt und Clearingverfahren eingeleitet. Zwei Ermittlungsverfahren wegen versuchter mittelbarer Ausfuhr von Barmitteln nach Russland wurden eingeleitet und 17.200 Euro als Beweismittel sichergestellt. Die Daten der übrigen Fälle wurden an Landesfinanzverwaltungen und Sozialleistungsträger zur Prüfung von Steuerhinterziehung bzw. Sozialleistungsmissbrauch weitergeleitet.
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  • Unversteuerte Tabakwaren auf der InterTabac
    Am 25.09.2025 führten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund auf der InterTabac in Dortmund im Rahmen der Steueraufsicht Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Versteuerung von Tabakwaren zu überprüfen. 22 Ausstellende boten unversteuerte Liquids für E-Zigaretten, unversteuerte E-Zigaretten, unversteuerte Zigaretten und unversteuerten Feinschnitt an. Die Zöllner leiteten vor Ort Steuerstrafverfahren ein und forderten von den Ausstellenden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 58.565 Euro. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht korrekter Verwendung von Steuerzeichen eingeleitet, da diese zwar gekauft, aber nicht angebracht wurden. 100 unversteuerte E-Zigaretten wurden sichergestellt, da die Standbetreiberin die geforderte Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Abgaben nicht leisten wollte.
    Am 25.09.2025 führten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund auf der InterTabac in Dortmund im Rahmen der Steueraufsicht Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Versteuerung von Tabakwaren zu überprüfen. 22 Ausstellende boten unversteuerte Liquids für E-Zigaretten, unversteuerte E-Zigaretten, unversteuerte Zigaretten und unversteuerten Feinschnitt an. Die Zöllner leiteten vor Ort Steuerstrafverfahren ein und forderten von den Ausstellenden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 58.565 Euro. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen nicht korrekter Verwendung von Steuerzeichen eingeleitet, da diese zwar gekauft, aber nicht angebracht wurden. 100 unversteuerte E-Zigaretten wurden sichergestellt, da die Standbetreiberin die geforderte Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Abgaben nicht leisten wollte.
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  • Illegale Beschäftigung im Massagesalon aufgedeckt
    Am 21.09.2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon in der Dortmunder Innenstadt. Mehrere Arbeitnehmerinnen wurden angetroffen. Eine 40-jährige chinesische Staatsangehörige und eine 39-jährige indonesische Staatsangehörige wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen, da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Die Ausländerbehörde wird über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden. Die chinesische Staatsangehörige legte einen tschechischen Aufenthaltstitel vor, der ihr lediglich einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen erlaubte. Die indonesische Staatsangehörige besaß einen polnischen Personalausweis ("Karta Polaka"), der jedoch keinen Aufenthaltstitel darstellt und keinen visumfreien Grenzübertritt ermöglichte. Die vorgelegten Dokumente erlaubten beiden Frauen nicht, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Für den Aufenthalt und die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland benötigen chinesische und indonesische Staatsbürger einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
    Am 21.09.2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon in der Dortmunder Innenstadt. Mehrere Arbeitnehmerinnen wurden angetroffen. Eine 40-jährige chinesische Staatsangehörige und eine 39-jährige indonesische Staatsangehörige wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen, da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Die Ausländerbehörde wird über ihren weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden. Die chinesische Staatsangehörige legte einen tschechischen Aufenthaltstitel vor, der ihr lediglich einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen erlaubte. Die indonesische Staatsangehörige besaß einen polnischen Personalausweis ("Karta Polaka"), der jedoch keinen Aufenthaltstitel darstellt und keinen visumfreien Grenzübertritt ermöglichte. Die vorgelegten Dokumente erlaubten beiden Frauen nicht, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Für den Aufenthalt und die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland benötigen chinesische und indonesische Staatsbürger einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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  • Hauptzollamt begrüßt zahlreiche neue Auszubildende
    In Dortmund haben am 01.09.2025 39.06.2025 Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium beim Hauptzollamt Dortmund begonnen. 39 neue Auszubildende im mittleren Dienst und Studierende im gehobenen Dienst haben am 01.09.2025 ihre Ausbildung bzw. ihr Studium aufgenommen. Die dualen Studiengänge dauern jeweils drei Jahre und führen zum Abschluss "Bachelor of Law" (LL.B.; Zoll) bzw. "Bachelor of Science" (B.Sc.; Verwaltungsinformatik). Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt. In Dortmund startet ebenfalls am 01.09.2025 ein duales Studium Verwaltungsinformatik für den IT-Nachwuchs im gehobenen Dienst.
    In Dortmund haben am 01.09.2025 39.06.2025 Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium beim Hauptzollamt Dortmund begonnen. 39 neue Auszubildende im mittleren Dienst und Studierende im gehobenen Dienst haben am 01.09.2025 ihre Ausbildung bzw. ihr Studium aufgenommen. Die dualen Studiengänge dauern jeweils drei Jahre und führen zum Abschluss "Bachelor of Law" (LL.B.; Zoll) bzw. "Bachelor of Science" (B.Sc.; Verwaltungsinformatik). Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt. In Dortmund startet ebenfalls am 01.09.2025 ein duales Studium Verwaltungsinformatik für den IT-Nachwuchs im gehobenen Dienst.
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  • BAB 2: Zoll beschlagnahmt Oldtimer für Steuerhinterziehung
    Am 25.08.2025 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Dortmund gegen 12:30 Uhr ein Fahrzeuggespann mit britischer Zulassung auf dem Parkplatz Allenstein an der BAB 2. Der 46-jährige britische Fahrer transportierte einen Oldtimer im Wert von einer Million Euro von Großbritannien nach Dänemark. Er konnte jedoch keine Zollpapiere für die Einfuhr oder die vorübergehende Verwendung in der EU vorlegen. Nach erfolglosen telefonischen Rückfragen leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein und erhoben eine Sicherheitsleistung von 70.000 Euro. Da die Zahlung nicht möglich war, stellten sie den Oldtimer sicher. #Wirtschaftskriminalität
    Am 25.08.2025 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Dortmund gegen 12:30 Uhr ein Fahrzeuggespann mit britischer Zulassung auf dem Parkplatz Allenstein an der BAB 2. Der 46-jährige britische Fahrer transportierte einen Oldtimer im Wert von einer Million Euro von Großbritannien nach Dänemark. Er konnte jedoch keine Zollpapiere für die Einfuhr oder die vorübergehende Verwendung in der EU vorlegen. Nach erfolglosen telefonischen Rückfragen leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein und erhoben eine Sicherheitsleistung von 70.000 Euro. Da die Zahlung nicht möglich war, stellten sie den Oldtimer sicher. #Wirtschaftskriminalität
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