Zoll deckt mögliche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz auf
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade verdachtsunabhängige Prüfungen durch. In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen und Sozialleistungen beziehen. In sechs weiteren Fällen wurden Arbeitnehmende verwarnt, da sie pflichtwidrig keinen Ausweis mit sich führten. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade verdachtsunabhängige Prüfungen durch. In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen und Sozialleistungen beziehen. In sechs weiteren Fällen wurden Arbeitnehmende verwarnt, da sie pflichtwidrig keinen Ausweis mit sich führten. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
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