Am 22.07.2026 gegen 17:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 41-jährigen syrischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Saarbrücken-Goldene Bremm. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Dem Strafbefehl lag eine Geldstrafe von 3.200 Euro zugrunde, für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen angeordnet. Da der 41-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Die Einsatzkräfte lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt.
Am 22.07.2026 gegen 17:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 41-jährigen syrischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Saarbrücken-Goldene Bremm. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Dem Strafbefehl lag eine Geldstrafe von 3.200 Euro zugrunde, für den Fall der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen angeordnet. Da der 41-Jährige die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Die Einsatzkräfte lieferten den Mann zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt.
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