Am 04.06.2026 verurteilte ein französisches Schwurgericht den als „Maskenmann“ bekannten deutschen Serientäter Martin N. (55) aus Bremen zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte, der die Vorwürfe bestritten hatte, nahm das Urteil regungslos auf. Die Staatsanwaltschaft betonte, der Mord an dem zehnjährigen Jonathan trage die „kriminelle Handschrift“ des Angeklagten. Der Junge war 2004 nachts aus einem Landschulheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins verschwunden. Seine unbekleidete Leiche wurde anderthalb Monate später mit einem Betonblock beschwert in einem See gefunden. N. war 2012 in Deutschland wegen der Ermordung von drei Jungen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Am 04.06.2026 verurteilte ein französisches Schwurgericht den als „Maskenmann“ bekannten deutschen Serientäter Martin N. (55) aus Bremen zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte, der die Vorwürfe bestritten hatte, nahm das Urteil regungslos auf. Die Staatsanwaltschaft betonte, der Mord an dem zehnjährigen Jonathan trage die „kriminelle Handschrift“ des Angeklagten. Der Junge war 2004 nachts aus einem Landschulheim im westfranzösischen Saint-Brévin-les-Pins verschwunden. Seine unbekleidete Leiche wurde anderthalb Monate später mit einem Betonblock beschwert in einem See gefunden. N. war 2012 in Deutschland wegen der Ermordung von drei Jungen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.