Nach Ermittlungen des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) wurde die Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma vom Amtsgericht Tiergarten wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 1 Mio. Euro angeordnet, da die Firma zwischen Januar 2015 und Mai 2019 Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hat. Dadurch entstand ein Schaden von über 1 Mio. Euro.
Nach Ermittlungen des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) wurde die Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma vom Amtsgericht Tiergarten wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 1 Mio. Euro angeordnet, da die Firma zwischen Januar 2015 und Mai 2019 Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hat. Dadurch entstand ein Schaden von über 1 Mio. Euro.