Am 01.08.2026 am Nachmittag reichte bei einer Verkehrskontrolle in der Straße An der Trift in Weimar die 51-jährige Fahrerin eines Audi den kontrollierenden Beamten einen polnischen Führerschein. Die Frau hatte jedoch nie einen Wohnsitz in Polen, wodurch sie diesen Führerschein nicht rechtmäßig hätte erwerben können. Bei der weiteren Prüfung wurden eindeutige Fälschungsmerkmale festgestellt, sodass sich der Verdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ergab. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und der Fahrerin die Weiterfahrt untersagt. Da der PKW auf einen 31-Jährigen zugelassen war, muss sich auch dieser nun strafrechtlich wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. #Urkundenfaelschung
Am 01.08.2026 am Nachmittag reichte bei einer Verkehrskontrolle in der Straße An der Trift in Weimar die 51-jährige Fahrerin eines Audi den kontrollierenden Beamten einen polnischen Führerschein. Die Frau hatte jedoch nie einen Wohnsitz in Polen, wodurch sie diesen Führerschein nicht rechtmäßig hätte erwerben können. Bei der weiteren Prüfung wurden eindeutige Fälschungsmerkmale festgestellt, sodass sich der Verdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ergab. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und der Fahrerin die Weiterfahrt untersagt. Da der PKW auf einen 31-Jährigen zugelassen war, muss sich auch dieser nun strafrechtlich wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. #Urkundenfaelschung
Hinweise
Teilen