Am 02.03.2026 wurde der Sonneberger AfD-Politiker Alexander Escher wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte den 40-jährigen Stadtrat zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, da er Ende 2022 in der Sonneberger "Gewölbebar" den nationalsozialistischen Ruf "Sieg Heil" geäußert haben soll. Richter Robin Scherf sah es als erwiesen an, dass Escher mit dem Ausruf gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen hat. Escher ist Kommunalpolitiker der AfD und sitzt sowohl im Kreistag als auch im Sonneberger Stadtrat und arbeitet im Wahlkreisbüro einer thüringischen AfD-Landtagsabgeordneten. Bei der Festsetzung der Strafe spielte eine Rolle, dass Escher bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine strengere Strafe gefordert und auf 90 Tagessätze zu je 70 Euro plädiert. Ein zweiter Vorwurf, Escher habe ebenfalls 2022 in der "Dachshöhle" eine entsprechende Parole gerufen, führte zu keinem Schuldspruch, da die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nicht für ausreichend belegbar hielt. Der Angeklagte wies beide Anschuldigungen zurück. Das Urteil ist noch nicht endgültig, Escher kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen. #FXPromi
Am 02.03.2026 wurde der Sonneberger AfD-Politiker Alexander Escher wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte den 40-jährigen Stadtrat zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, da er Ende 2022 in der Sonneberger "Gewölbebar" den nationalsozialistischen Ruf "Sieg Heil" geäußert haben soll. Richter Robin Scherf sah es als erwiesen an, dass Escher mit dem Ausruf gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen hat. Escher ist Kommunalpolitiker der AfD und sitzt sowohl im Kreistag als auch im Sonneberger Stadtrat und arbeitet im Wahlkreisbüro einer thüringischen AfD-Landtagsabgeordneten. Bei der Festsetzung der Strafe spielte eine Rolle, dass Escher bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine strengere Strafe gefordert und auf 90 Tagessätze zu je 70 Euro plädiert. Ein zweiter Vorwurf, Escher habe ebenfalls 2022 in der "Dachshöhle" eine entsprechende Parole gerufen, führte zu keinem Schuldspruch, da die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nicht für ausreichend belegbar hielt. Der Angeklagte wies beide Anschuldigungen zurück. Das Urteil ist noch nicht endgültig, Escher kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen. #FXPromi