Am 30.06.2026 gegen Abend überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bahnhof Singen die Personalien eines 28-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der mit dem Zug nach Stuttgart reisen wollte. Dabei stellten die Beamten vier offene Haftbefehle sowie einen ungültigen Aufenthaltstitel fest. Der Mann war bereits im Herbst 2024 vom Amtsgericht Stuttgart wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht beglich. Weitere Verurteilungen wegen Diebstahls durch die Amtsgerichte Bad Saulgau und Reutlingen sowie ein Haftbefehl des Amtsgerichts Waiblingen wegen Fernbleibens von einer Verhandlung lagen vor. Der 28-Jährige wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht, wo er eine Haftstrafe von etwa zehn Monaten verbüßt.
Am 30.06.2026 gegen Abend überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bahnhof Singen die Personalien eines 28-jährigen marokkanischen Staatsbürgers, der mit dem Zug nach Stuttgart reisen wollte. Dabei stellten die Beamten vier offene Haftbefehle sowie einen ungültigen Aufenthaltstitel fest. Der Mann war bereits im Herbst 2024 vom Amtsgericht Stuttgart wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht beglich. Weitere Verurteilungen wegen Diebstahls durch die Amtsgerichte Bad Saulgau und Reutlingen sowie ein Haftbefehl des Amtsgerichts Waiblingen wegen Fernbleibens von einer Verhandlung lagen vor. Der 28-Jährige wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht, wo er eine Haftstrafe von etwa zehn Monaten verbüßt.