Am 15.07.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 33-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen im IC 188 von Zürich nach Singen kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann fest. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach ihm, da er eine Geldstrafe von 1.500 Euro aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts vom März 2022 nicht bezahlt hatte. Nach Bestätigung des Geldeingangs durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Am 15.07.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 33-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen im IC 188 von Zürich nach Singen kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann fest. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach ihm, da er eine Geldstrafe von 1.500 Euro aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts vom März 2022 nicht bezahlt hatte. Nach Bestätigung des Geldeingangs durfte der Mann seine Reise fortsetzen.