Das Amtsgericht Gera hat im April 2026 einen 50-jährigen Bauunternehmer wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In den Jahren 2018 bis 2020 beschäftigte er Arbeitnehmer schwarz, meldete sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an und führte zu geringe Beiträge ab. Der Schaden für die Sozialversicherung beträgt rund 400.000 Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt ergaben, dass der Verurteilte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren. Ebenfalls verurteilt wurde eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Sie hatte Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge abgeführt, wodurch ein Schaden von 66.000 Euro entstand. Zudem hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro durch nicht richtig verbuchte Geschäftsumsätze. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an. Beide Verurteilten räumten die Taten.
Das Amtsgericht Gera hat im April 2026 einen 50-jährigen Bauunternehmer wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In den Jahren 2018 bis 2020 beschäftigte er Arbeitnehmer schwarz, meldete sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an und führte zu geringe Beiträge ab. Der Schaden für die Sozialversicherung beträgt rund 400.000 Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt ergaben, dass der Verurteilte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren. Ebenfalls verurteilt wurde eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Sie hatte Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge abgeführt, wodurch ein Schaden von 66.000 Euro entstand. Zudem hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro durch nicht richtig verbuchte Geschäftsumsätze. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an. Beide Verurteilten räumten die Taten.