Am 03.07.2026 gegen Nachmittag führte ein 17-jähriger Deutscher im Erfurter Hauptbahnhof einen Gürtel mit sich, der wie Munition aussah. Der Jugendliche war dem Gegenprotest eines Parteitages zuzuordnen. Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften ihn und stellten fest, dass es sich um eine Attrappe handelte. Der Jugendliche wurde belehrt und angehalten, den Gürtel nicht zu tragen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass waffenähnliche Gegenstände, auch Attrappen, im Kontext von Versammlungen nicht erlaubt sind.
Am 03.07.2026 gegen Nachmittag führte ein 17-jähriger Deutscher im Erfurter Hauptbahnhof einen Gürtel mit sich, der wie Munition aussah. Der Jugendliche war dem Gegenprotest eines Parteitages zuzuordnen. Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften ihn und stellten fest, dass es sich um eine Attrappe handelte. Der Jugendliche wurde belehrt und angehalten, den Gürtel nicht zu tragen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass waffenähnliche Gegenstände, auch Attrappen, im Kontext von Versammlungen nicht erlaubt sind.