Am 13.07.2026 gegen Abend wurden Polizeibeamte aufgrund mehrerer Hinweise auf ruhestörenden Lärm zu einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Camburg gerufen. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf eine Jugendgruppe. Während der polizeilichen Kontrolle zeigte ein Jugendlicher in Richtung der Beamten den sogenannten Hitlergruß und rief eine verfassungswidrige Parole. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet. Unabhängig davon stellten die Beamten fest, dass die von der Gruppe genutzte Musikbox einem Verantwortlichen zugeordnet werden konnte. Aufgrund der verursachten Ruhestörung wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Am 13.07.2026 gegen Abend wurden Polizeibeamte aufgrund mehrerer Hinweise auf ruhestörenden Lärm zu einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Camburg gerufen. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf eine Jugendgruppe. Während der polizeilichen Kontrolle zeigte ein Jugendlicher in Richtung der Beamten den sogenannten Hitlergruß und rief eine verfassungswidrige Parole. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet. Unabhängig davon stellten die Beamten fest, dass die von der Gruppe genutzte Musikbox einem Verantwortlichen zugeordnet werden konnte. Aufgrund der verursachten Ruhestörung wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.