Im Oktober 2015 grub ein 58-Jähriger in Bleicherode die Urne seiner verstorbenen 89-jährigen Mutter aus und brachte sie in seine Gartenlaube. Dort wurde sie von der Polizei gefunden. Das Amtsgericht Nordhausen stellte das Strafverfahren wegen Störung der Totenruhe gegen Zahlung von 1500 Euro an einen Hospizdienst ein. Der Mann muss auch die Kosten für die erneute Beerdigung bezahlen.
Im Oktober 2015 grub ein 58-Jähriger in Bleicherode die Urne seiner verstorbenen 89-jährigen Mutter aus und brachte sie in seine Gartenlaube. Dort wurde sie von der Polizei gefunden. Das Amtsgericht Nordhausen stellte das Strafverfahren wegen Störung der Totenruhe gegen Zahlung von 1500 Euro an einen Hospizdienst ein. Der Mann muss auch die Kosten für die erneute Beerdigung bezahlen.