70-Jähriger zahlt Geldstrafe und vermeidet Haft
Am 28.06.2026 gegen 13:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 70-jährigen Deutschen im RE5358 von Stettin nach Pasewalk. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes aus Pinneberg ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Lübeck zur Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er hatte eine Geldstrafe von 750,00 Euro sowie Kosten von 319,81 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen zu verbüßen. Der 70-Jährige zahlte die Geldstrafe und die Kosten und wurde um 14:50 Uhr auf freien Fuß gesetzt.
Am 28.06.2026 gegen 13:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 70-jährigen Deutschen im RE5358 von Stettin nach Pasewalk. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes aus Pinneberg ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Lübeck zur Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er hatte eine Geldstrafe von 750,00 Euro sowie Kosten von 319,81 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen zu verbüßen. Der 70-Jährige zahlte die Geldstrafe und die Kosten und wurde um 14:50 Uhr auf freien Fuß gesetzt.
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