Am 04.05.2026 gegen 18:30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein E-Scooter in der Holzgasse auf, der deutlich schneller als 20 km/h fuhr. Der 14-jährige Fahrer konnte kontrolliert werden und gab an, dass der Roller laut Tacho 50 km/h fahren würde. Es stellte sich heraus, dass für den Roller kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Am 04.05.2026 gegen 18:30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein E-Scooter in der Holzgasse auf, der deutlich schneller als 20 km/h fuhr. Der 14-jährige Fahrer konnte kontrolliert werden und gab an, dass der Roller laut Tacho 50 km/h fahren würde. Es stellte sich heraus, dass für den Roller kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Der E-Scooter wurde sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.